Mitbewohnervereinbarung
§1 Name, Sitz und Zweck der Wohngemeinschaft
Zum gemeinsamen Wohnen wird von den Unterzeichnern eine Wohngemeinschaft unter der Bezeichnung
[Name finden]
gegründet. Die Wohngemeinschaft ist auf alle dem Zweck des Zusammenwohnens dienenden Tätigkeiten gerichtet. Sitz der Wohngemeinschaft ist Dresden.
§2 Dauer der Wohngemeinschaft
Die Wohngemeinschaft beginnt am 01.01.2016. Ihre Dauer ist unbestimmt. Die Mitbewohnervereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von 3,1 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung hat mündlich zu erfolgen.
§3 Geschäftsführung und Vertretung
Die Geschäfte werden von allen Mitbewohnern gemeinschaftlich geführt. Jeder Mitbewohner vertritt die Gemeinschaft im Außenverhältnis allein. Im Innenverhältnis ist die Zustimmung aller Mitbewohner zu folgenden Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften erforderlich:
- Ankauf, Verkauf und Belastung von Grundstücken
- Aufnahme neuer Mitbewohner
- Kauf und Lagerung von Ovomaltine
§4 Pflichten der Mitbewohner
TODO
§5 Kündigung eines Mitbewohners
TODO
§6 Skynet-Klausel
Im Falle des Auftretens einer übermächtigen künstlichen Intelligenz wird von den Mitbewohnern alles mögliche unternommen, um diese an der Übernahme des Planeten zu hindern.
§7 Zombieapokalypse
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Für den Fall einer spontanen (oder nicht spontanen) Zombieapokalypse verpflichten sich die Mitbewohner die Wohnung zu verlassen und sich wahlweise im Keller oder oberen Stockwerken des Hauses zu verschanzen und gegen Untote zu verteidigen.
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Sollte einer der Mitbewohner selbst von dem Virus oder der etwaigen anderen Ursache der Zombieapokalypse befallen sein ist dieser von den anderen Mitbewohnern umgehend unschädlich zu machen. Sofern möglich sollte dabei das Leben der infizierten Mitbewohner erhalten werden, für den Fall, dass ein Gegenmittel erfunden wird, jedoch nur, wenn dieß nicht Leib oder Leben der verbleibend menschlichen Mitbewohner gefährdet.
- Sollte eine Person namens Kilian Költzsch, ungeachtet des Mitbewohnerstatus jener Person, mit dem Zombie Virus infiziert worden sein, so ist diese Person umgehend unschädlich zu machen. Hierbei muss nicht beachtet werden ob zum fraglichen Zeitpunkt ein Gegenmittel oder die Möglichkeit der Erfindung eines Gegenmittels besteht.
ಠ_ಠ -- Kilian Költzsch
§8 Flagge und Wappen
Das Wappen der Wohngemeinschaft ist [Wappen festlegen] welches auf der Flagge abgebildet ist. Diese darf niemals falsch herum aufgehängt sein, es sei denn die Wohngemeinschaft befindet sich in einem Notzustand.
§9 Abstimmungen
Im Falle von Gleichstand in einer beliebigen Abstimmung wird Schere-Stein-Papier nach Standardregeln genutzt um die Abstimmung zu lösen. Alternativ kann die Schultze-Methode als alternative Abstimmungsform angewandt werden.
§x Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam. Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichten sich die Mitbewohner, eine neue Regelung zu treffen, die wirtschaftlich der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.
§x+1 Änderung der Vereinbarung
Änderung und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen eines Pull-Requests oder direkten Commits zu diesem Dokument.
Anhänge
- Diese Vereinbarung darf in gedruckter Form ähnlich der Flagge der USA niemals den Boden berühren.