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FAQ zur Datenbereitstellung durch Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im DATEX‐II‐Standard

peterlubrich edited this page May 8, 2026 · 29 revisions

Fragen zu Regulierung und Rahmenbedingungen

1. F: Wird DATEX II künftig überall zum Standard?

A: Der delegierte Rechtsakt der Europäischen Kommission betreffend die Spezifikationen und Abläufe zur Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Daten zu Infrastrukturen für alternative Kraftstoffe (AFIR) sieht die Bereitstellung der Daten im DATEX II-Format durch die Verpflichteten ab 14.04.2026 in allen Mitgliedstaaten vor. Die derzeit veröffentlichte Standard-Version von DATEX II (CEN/TS 16157-10:2022-05) deckt die von der AFIR-Verordnung geforderten Datenelemente bislang nicht vollständig ab. Deutschland hat daher das Datenmodell aktualisiert und um die fehlenden Elemente erweitert und stellt diese neue Version auch allen europäischen Partnern zur Verfügung. Die Kennzeichnung für nationale IDs sind in Form eines Erweiterungsmechanismus integriert, den jedes Land nach seinen Bedarfen individuell anpassen kann. Weiterhin wird diese Version derzeit bereits über das Projekt NAPCORE in die europäische Standardisierung eingebracht, so dass auch formal die anstehende Überarbeitung von CEN/TS 16157-10 dieses Modell zukünftig abbilden wird. Die technischen Elemente des deutschen Profils werden über ein Git-Repository bereitgestellt. Allerdings wird der DATEX II Standard im Rahmen des NAPCORE-Projekts (SWG 4.1) auf europäischer Ebene entwickelt und gepflegt, eine davon abweichende Entwicklung ist nicht vorgesehen.

2. F: Warum werden nicht marktübliche Standards wie OICP oder OCPI für die Datenlieferung verwendet?

A: An marktüblichen Standards gibt es nichts auszusetzen. Die EU-Regulierung fordert jedoch in ihrem Wunsch nach europaweit harmonisierter Datenbereitstellung die Bereitstellung in DATEX II.

3. F: In der AFIR-Verordnung wird auf delegierte Rechtsakte verwiesen, die gemeinsame technische Anforderungen für die API regeln sollen (Art. 20(3) und 20(6)): Gibt es bereits konkrete Spezifikationen für die API (nicht DATEX II), insbesondere zu Datenformat, Frequenz und Qualität?

A: In Deutschland ist die benannte API genau die Schnittstelle zur Mobilithek und das Datenformat ist DATEX II, speziell das für Deutschland entwickelte DATEX II Profil. Die zu nutzende API ist entsprechend die generische Schnittstelle der Mobilithek, die nicht speziell für DATEX II ausgelegt ist. Allerdings ist nur mit DATEX II die Anwendung des sog. “Delta-Mechanismus” der Mobilithek nutzbar. Dieser ermöglicht, dass nur Änderungen zu vorangegangenen Datenlieferung gesendet bzw. empfangen werden können und nicht jedes Mal vollständige Datenpakete übermittelt werden müssen. Die EU Kommission wird noch eine delegierte Verordnung zu den technischen Anforderungen an eine API vorlegen. Die bisherigen Entwürfe lassen erkennen, dass die API der Mobilithek diese Anforderungen erfüllt.

4. F: Warum ist die Datenbereitstellung in Form des DATEX II Profils erforderlich und eine Zulieferung über OCPI nicht ausreichend?

A: Es spricht nichts dagegen, OCPI-Daten anzubinden. Die Mobilithek verfügt über eine generische Schnittstelle, über die auch OCPI oder andere Formate bereitgestellt werden können. Allerdings verlangt der europäische Gesetzgeber ab April 2026 eine Bereitstellung im DATEX II Standard. Dahinter steckt der Wunsch nach einer europaweiten Harmonisierung der Daten.

5. F: Die AFIR-VO schreibt vor, dass Daten frei und kostenlos verfügbar sein müssen. Folgt daraus, dass alle Daten ausschließlich unter der CC0-Lizenz veröffentlicht werden müssen?

A: Die AFIR-Verordnung sieht vor, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Daten über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in offener und nichtdiskriminierender Weise über den nationalen Zugangspunkt zugänglich machen (Artikel 20 Absatz 4 AFIR). Die Daten müssen kostenfrei verfügbar sein und die Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) muss freien und uneingeschränkten Zugang zu den Daten bieten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich die Verwendung der CC0-Lizenz. Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten aus Artikel 20 Absatz 4 AFIR macht keine Vorgaben zu konkreten Lizenzen, unter der die Daten zu veröffentlichen sind. Damit können grundsätzlich alle Open-Data-Lizenzen verwendet werden. Da Datennutzer vermutlich nicht nur an den Daten einzelner Betreiber interessiert sind, sollten jedoch die Nutzungsbedingungen für die Daten möglichst einheitlich gestaltet werden. In der Praxis führt die Kombination unterschiedlicher Open Data Lizenzen bezüglich der Einheitlichkeit der Nutzungsbedingungen zu Schwierigkeiten. Wir empfehlen ganz klar die CC0, da diese den größten Spielraum für Nachnutzer der Daten bietet. Allein, wenn seitens des Nationalen Zugangspunktes ein deutschlandweiter Datensatz aus den Einzellieferungen erstellt werden soll, wird das nur unter Berücksichtigung einer einheitlichen Lizenz gelingen. Dieser Datensatz muss auch wieder unter einer bestimmten Lizenz veröffentlicht werden und dies wird nicht gelingen, wenn darin eine unbekannte Anzahl unterschiedlicher Nutzungsbedingungen vereint werden muss.

6. F: Welche Nachteile hat die Nutzung von CC-BY oder ähnlichen Lizenzen im Vergleich zu CC0?

A: Die Möglichkeiten der Nachnutzbarkeit sind bei der CC0 deutlich höher, als bei der CC-BY. Allein die erforderliche Namensnennung führt bei jeglichen Anwendungen, die die Daten vieler Betreiber vereinen wollen zu praktischen Schwierigkeiten.

7. F: Was genau versteht die AFIR-Verordnung unter dynamischen Daten? Welche dynamischen Daten müssen in welcher Aktualität bereitgestellt werden?

A: Bestimmte dynamische Daten (vgl. Artikel 20 Absatz 3 lit. c AFIR) sind nach dem Entwurf des delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission in Echtzeit zu aktualisieren, jedenfalls nicht später als eine Minute nach dem das Aktualisierungserfordernis verursachenden Ereignisses. Dies betrifft z. B. die Ad-hoc Preise für die Auflade- bzw. Betankungsdienstleistung sowie den Betriebs- und Verfügbarkeitszustand.

Bei Nutzung des DATEX II Profils werden für die dynamischen Daten sog. Delta-Meldungen verwendet. Dafür gilt: Delta-Meldungen sollen nur geänderte Elemente enthalten, auf Basis der Ladepunkte. In den meisten Fällen ist dies eine Zustandsänderung (z.B. von charging auf available), es können aber auch Updates der Reservierungen oder der Preise sein. Die Übertragung der Delta-Meldungen soll nicht mit einer höheren Frequenz als 1 Hertz erfolgen – daher wird empfohlen, bei Bedarf Zustandsänderungen mehrerer Ladepunkte zusammenzufassen. Ein Gesamtabbild (Snapshot) muss jeweils spätestens nach 3.500 Delta-Meldungen oder nach 6 Stunden gesendet werden, je nachdem, was zuerst eintritt. Das Gesamtabbild darf aber KEINE zusätzlichen Änderungen zu den Delta-Meldungen enthalten. Das bedeutet, der aktuelle Zustand aller Ladepunkte lässt sich nach initialer Synchronisierung jederzeit alleine auf Basis der empfangenen Delta-Meldungen ermitteln.

8. F: Ist für den Ausweis einer vollständigen Stromlieferung aus erneuerbaren Energien eine „Nachvergrünung“ mit europäischen Herkunftsnachweisen (GOs) zulässig?

A: Ja, der Entwurf des delegierten Rechtsaktes verweist im Annex zur Konkretisierung auf die Herkunftsnachweise „(EU Guarantee of Origin (GO) scheme)“. Es dürfte daher für die Angabe „Ja, Strom zu 100 % geliefert aus erneuerbaren Quellen“ genügen, einen Stromtarif zu wählen, in dem der Strom gem. § 42 EnWG i.V.b. § 79 EEG2023 als erneuerbar gekennzeichnet werden darf.

9. F: Welche Betreiber sind entsprechend der AFIR-Verordnung von der Datenbereitstellungspflicht befreit? Sind beispielsweise Betreiber öffentlicher Ladepunkte mit <50 kW (AC) Kapazität befreit?

A: Es sind nur Ladepunkte ausgenommen, an denen keine Zahlung für den Aufladedienst verlangt wird.

10. F: Hat ein CPO seine Pflicht zur Datenbereitstellung erfüllt, wenn er die Daten im DATEX II Format in der Mobilithek bereitstellt? Oder muss er selbst auch noch eine offene API zur Verfügung stellen?

A: Die Bereitstellung über die Mobilithek ist ausreichend.

11. F: Welcher Zeitrahmen gilt für die Verpflichtung zur Datenlieferung entsprechend der in der AFIR-Verordnung gemachten Vorgaben?

A: Die Datenlieferpflicht für CPOs gilt aufgrund der AFIR-Verordnung, Artikel 20, ab dem 14. April 2025. Ein bestimmtes Format war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgegeben. Seit dem 14. April 2026 gilt allerdings die Verpflichtung, die Daten gemäß europäischem Standard CEN/TS 16157-10 (DATEX II - Part 10: Energy infrastructure publications) zu liefern. In Deutschland ist das bereitgestellte DATEX II Profil für Elektro-Ladeinfrastruktur verbindlich anzuwenden.

12 F: Wird „Plug&Charge“ im Bereich der verpflichtenden Angaben für Ladepunkte / Stecker entsprechend der in ISO 15118 vorgenommenen Definition verstanden?

A: Ja, Plug&Charge ist definiert wie in der ISO 15118. Die entsprechende Definition in der EU-Regulierung lautet: “Possibility of conducting automatic authentication and authorisation of the recharging session on the basis of a contract-based payment concluded between the end user and the mobility service provider (yes/no) in a recharging point." Die DATEX II Definition wird dem entsprechend auch einen Hinweis auf die ISO 15118 erhalten.

13. F: Wer profitiert von den bereitgestellten, einheitlichen Daten zur Ladeinfrastruktur?

A: Mit offenen und in einem einheitlichen Format bereitgestellten Daten soll es Verbraucherinformationsdiensten einfach ermöglicht werden, die notwendigen Informationen über alle verfügbaren Ladestationen und deren Parameter zu erhalten, um diese Informationen in Dienste für Endkunden zu integrieren.

14. F: Verletzt die öffentliche Bereitstellung der Daten durch eine staatliche Institution das Wettbewerbsrecht?

A: Die Mobilithek als staatlich betriebene technische Infrastruktur tritt nicht als Datenbereitsteller auf, sondern als Vermittler der Daten. Die Idee bei der Nutzung des Datenbrokers ist es, bei den durch EU-Regulierung betroffenen Unternehmen den Erfüllungsaufwand zu reduzieren. So müssen die betroffenen Unternehmen nicht die geforderte nach außen offene API implementieren und mit allem, was dazu gehört, betreiben. Sie brauchen sich nur mit dem Datenbroker der Mobilithek zu verbinden, der dann seinerseits die Schnittstelle zu allen anfragenden Systemen stellt.

15. F: Wie knüpft die Datenbereitstellung im Sinne der AFIR Verordnung an bestehende privatwirtschaftliche Praktiken des Datenaustauschs an?

A: Die Vorgabe der EU besagt, dass die Daten über die NAPs verfügbar gemacht werden sollen. Es gilt, europaweit harmonisiert einen offenen, diskriminierungsfreien Zugang zu Daten sicherzustellen. Die technische Machbarkeit des NAP-Konzeptes ist seit 2013 durch die Verwendung des NAPs für die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe des BKartA sowie andere dynamische Daten des Straßenverkehrs nachgewiesen. Die technischen und Latenz-Anforderungen sind dort vergleichbar.

16. F: Ist die Einbindung des Ladesäulenregisters der BNetzA in die Mobilithek geplant? Ist derzeit eine Anbindung sowohl an das Ladesäulenregister der BNetzA als auch an die Mobilithek erforderlich?

A: Die Informationen, die die Bundesnetzagentur (BNetzA) für das Ladesäulenregister von den Betreibern abfordert, überschneiden sich zu ca. einem Drittel mit denen, die die AFIR fordert. Die Zielsetzung ist bei der BNetzA eine andere, als die der AFIR, nämlich die Überprüfung der Einhaltung technischer Mindestanforderungen, während die AFIR auf die Information von Endverbrauchern abzielt. Für die BNetzA ist zudem das formale Anzeigeverfahren, das durch die Ladesäulenverordnung vorgeschrieben wird, essenziell und kann derzeit nicht durch eine Informationsbereitstellung über die Mobilithek ersetzt werden.

17. F: Ich bin Datenlieferpflichtiger in Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg. Können die vorhandenen Mobilitätsdatenplattformen in diesen Bundesländern mich unterstützen?

A: Ja, bei der Umsetzung der Datenlieferpflicht erhalten Betreiber in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg besondere Unterstützung: Die Landesagentur für Mobilitätsdaten MOBIDROM sowie die Plattform MobiData BW® der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) unterstützen Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur bei der Bereitstellung offener Mobilitätsdaten und Anbindung an die Mobilithek. Das Angebot von MOBIDROM und MobiData® BW umfasst:

  • Entgegennahme der Daten in bestehenden Formaten, insb. OCPI und DATEX II
  • Konvertierung in das geforderte DATEX II Format und Qualitätssicherung
  • Gebündelte Bereitstellung an die Mobilithek

Das bietet weitere Vorteile für Ladesäulenbetreiber:

  • Erhöhte Sichtbarkeit der Ladeinfrastruktur über digitale Anwendungen und Datenplattformen
  • Verbesserte Nutzerfreundlichkeit der Ladeinfrastruktur
  • Langfristige Unterstützung nachhaltiger Mobilität

Das Unterstützungs- und Beratungsangebot von MOBIDROM und MobiData BW® steht allen Betreibern öffentlich zugänglicher Ladesäulen in Nordrhein-Westfalen, bzw. Baden-Württemberg kostenfrei zur Verfügung. Nutzen Sie gerne das Angebot und gehen aktiv auf MOBIDROM, bzw. MobiDataBW® zu, um Ihre Ladeinfrastrukturdaten entsprechend den Anforderungen bereitzustellen.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Für Nordrhein-Westfalen: MOBIDROM

Frau Andrea Freitag, Partnermanagerin Ladesäulen, Email: Andrea.Freitag@mobidrom.nrw

Für Baden-Württemberg: MobiData BW®

Frau Antje Falkinger, Partnermanagerin Team Mobilitätsdaten & Innovationen, Email: Antje.Falkinger@nvbw.de

Fragen zur Nutzung der Mobilithek:

18. F: Gibt es eine Anleitung für Anlegen und Verwalten von Ladeinfrastruktur-bezogenen Datenangeboten auf der Mobilithek?

A: Ja, für das Anlegen und Verwalten von Datenangeboten liegt ein gesonderter Leitfaden vor. Dieser beschreibt u.a. wie Sie die sog. Metadaten, also Beschreibungstexte, für Ihre Datenangebote befüllen sollen.

19. F: Welche Support Optionen stehen bei Fragen zur Implementierung, Einrichtung und dem Testen der Datenbereitstellung zur Verfügung?

A: Wenn Sie Fragen bei der Anbindung an die Mobilithek oder der Implementierung der technischen Schnittstelle haben, können Sie den Service Desk der Mobilithek kontaktieren.

20. F: Gibt es eine englischsprachige Anleitung zur Nutzung der Mobilithek für die nach AFIR Datenlieferpflichtigen?

A: Ja, eine englischsprachige Version ist hier verfügbar. Die englischsprachige Dokumentation des Datenprofils ist hier verfügbar.

21. F: Existiert eine API für die Bereitstellung der – statischen und dynamischen - Daten über die Mobilithek? Liegt eine Dokumentation der Nutzung dieser API vor? Sind Dokumentationen und technische Informationen zur Datenbereitstellung entsprechend der AFIR Verordnung verfügbar?

A: Die Lieferung der Daten erfolgt über die angebotene Schnittstelle der Mobilithek. Diese ist in der Technischen Schnittstellenbeschreibung im Hilfe-Bereich der Mobilithek dokumentiert. Für die AFIR-Daten spezifische Informationen werden in gesonderten Dokumenten zur Verfügung gestellt. Informationen hierzu werden hier veröffentlicht: https://nationale-leitstelle.de/ladeinfrastruktur-im-eu-kontext/ unter "Downloads".

22. F: Gibt es ein Konzept für die Fehlerbehandlung, das den Umgang mit Ausfallzeiten, fehlerhaften Datenübertragungen und Wiederholungsmechanismen regelt? Steht zudem ein technischer Support zur Verfügung?

A: Geplante Ausfallzeiten können über eine Kontaktfunktion der Mobilithek an die Abonnenten Ihrer Datenangebote kommuniziert werden. Fehlerhafte Daten werden durch das Senden von korrekten Daten überschrieben. Die Mobilithek bietet ein Service Desk zur Nutzerunterstützung an.

23. F: Kann die Mobilithek prüfen, ob gelieferten Daten die Anforderungen der AFIR-VO erfüllen?

A: Nein, die Mobilithek führt keine Prüfung über die AFIR-Konformität aus.

24. F: Werden die dynamischen Daten in der Mobilithek archiviert oder historisiert?

A: Nein, es stehen immer nur die aktuell gültigen Daten zum Abruf bzw. zur Auslieferung zur Verfügung.

25. F: Ist eine Bereitstellung historischer Informationen über die Mobilithek geplant?

A: Es ist jedem freigestellt, aus abonnierten Daten eigene Historien abzuleiten und daraus für Endverbraucher relevante Informationen am Markt anzubieten.

26. F: Welches Schema ist anzuwenden und muss ich es beim Erstellen eines Datenangebotes mit hochladen?

A: Für alle Datenlieferungen ist das DATEX‑II‑Recharging‑Profil (Version 01‑00‑00, Dokumentation in Revision 2) zu verwenden, das speziell für AFIR in Deutschland erweitert wurde. Das Schema ist im GitHub‑Repository dokumentiert. In der Mobilithek können die Schemata direkt beim Anlegen eines Angebots ausgewählt werden und brauchen nicht manuell hochgeladen werden (AFIR-Recharging-Static-01-00-00 und AFIR-Recharging-Dynamic-01-00-00_Delta).

27. F: Stellt die Mobilithek Testmöglichkeiten für die Bereitstellung der Daten zur Verfügung, die eine Prüfung vor der Veröffentlichung ermöglicht?

A: Es gibt verschiedene "Sichtbarkeitsstufen" in der Mobilithek: offen, intern und limitiert. Sie können das Angebot zunächst mit "limitierter" Sichtbarkeit veröffentlichen, dann sehen nur Sie es und niemand sonst. Wenn dann alles funktioniert, können Sie die Sichtbarkeit auf "offen" setzen.

In der Mobilithek können Sie sich über den Reiter „Datenqualität“ einen schnellen Überblick über etwaige Probleme Ihre Angebote verschaffen oder über die Logging-Funktion der Mobilithek eine detailliertere Untersuchung vornehmen.

28. F: Ist das Erstellen von Datenangeboten über die API möglich? Ist dabei je CPO das Erstellen eines Angebots oder mehrerer Angebote erforderlich?

A: Es müssen ein statisches und ein dynamisches Datenangebot angelegt werden. Darin können die Informationen für alle Ladestationen, die Sie betreiben, enthalten sein. Es ist somit nicht erforderlich (aber möglich), pro CPO Datenangebote anzulegen. Es können alle Stationen verschiedener Betreiber in einem Datenangebot-Paar veröffentlicht werden. In den Metadaten muss aber angeben sein, für welche Betreiber das Angebot gilt. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Datenangebote zu kopieren und dann nur die Angaben zu ändern, die die Angebote unterscheidet.

29. F: ist die Übermittlung der Daten auch über einen Datenaggregator möglich oder ist eine direkte Verbindung erforderlich? Können die Angebote mehrerer Betreiber durch „Erfüllungsgehilfen“ in einem Angebot zusammengefasst werden?

A: Es existieren zwei Möglichkeiten – das Anlegen eines Datenangebots je Betreiber oder das Zusammenfassen der Daten mehrerer Betreiber in einem Datenangebot. Bei einem zusammengefassten Angebot muss angegeben werden, für welche Betreiber der Erfüllungsgehilfe die Datenübermittlung übernimmt. Wird ein Datenangebot je Betreiber angelegt, bietet es sich an, ein für einen Betreiber bereits erstelltes Datenangebot zu kopieren und nur die betreiberspezifischen Angaben zu ändern. Das spart Zeit beim Ausfüllen.

30. F: Ist eine Aggregation der dynamischen Daten bei Deltas vollständig aufseiten der Mobilithek abbildbar?

A: Die Delta-Übertragung stellt eine Vereinfachung bzgl. der Datenübertragung dar - und zwar auf beiden Seiten, Datengeber und Datennehmer. Auch ein Datennehmer möchte nicht minütlich die Belegung einer Vielzahl von Ladepunkten erhalten, wenn sich nur eine davon ändert. Darüber hinaus ist es ein Prinzip der Mobilithek, die gebrokerten Daten nicht eigenmächtig zu verändern.

Siehe auch Frage 7.

31. F: Ist für die API der Mobilithek eine OpenApi Definition verfügbar?

A: Ja, OpenAPI Definition werden sowohl für Datengeber-Push als auch für Datennehmer-Pull angeboten, und zwar direkt in der Mobilithek beim Anlegen des Angebots bzw. des Abonnements.

32. F: Wie können Daten aus der Mobilithek per API bezogen werden?

A: Dateninteressente können Datenangebote der einzelnen Datenbereitsteller über sogenannte Abonnements von der Mobilithek beziehen. Die Bezugsmechanismen sind in den FAQ erläutert, siehe dort unter “Daten beziehen und Abonnements”. Ein Datenangebot, das die gesamte Ladeinfrastruktur in Deutschland abdeckt, wird in Kürze bereitgestellt.

Fragen zu DATEX II:

33. Q: Is there any English documentation available on DATEX II and the implementation of AFIR in Germany?

A: Yes, an English version is available here.

34. F: Ist der Preis des Ad-hoc-Ladens Teil des definierten DATEX II Formats?

A: Ja, der Ad-Hoc Preis ist im DATEX II Modell enthalten. Er muss im statischen Teil spezifiziert werden und kann dann über den dynamischen Teil aktualisiert werden. Weitere Strompreisangaben (z. B. vertragsbasierte Tarife) sind möglich.

35. F: Wie berücksichtigt das Datenmodell unterschiedliche Preismodelle neben dem „Ad-hoc“ Preis wie bspw. das „vertragsbasierte Laden“ oder das Durchleitungsmodell („bring your own contract“)?

A: Das hier vorgeschlagene Datenmodell erfüllt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die bereitzustellenden Daten der Infrastrukturbetreiber zugänglich zu machen, vgl. Artikel 20 Absätze 2 und 4 AFIR. In der AFIR werden die Infrastrukturbetreiber im Regelungsbereich des punktuellen Aufladens bzw. punktuellen Betankens (vgl. Artikel 2 Nummern 47 bzw. 55 AFIR) bzgl. der Preisbildung und -transparenz (vgl. Artikel 5 bzw. 7) im Vergleich zum vertragsbasierten Laden (z. B. Durchleitungsmodell) umfassenden Anforderungen unterworfen. Im Dienst des Verbraucherschutzes sind ausschließlich die Infrastrukturbetreiber dazu verpflichtet, u. a. den ad-hoc Preis zwecks Vergleichbarkeit zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung der Mobilitätsdienstleister, die Preise für vertragsbasierte Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, müsste national geregelt werden. Neben den rechtlichen und technischen Herausforderungen ist die Umsetzung zur leichten Preisvergleichbarkeit kompliziert. In anderen Mitgliedsstaaten haben die vertragsbasierten Modelle auch einen geringeren Stellenwert, als in Deutschland. Mit der AFIR soll dafür gesorgt werden, dass die Informationsversorgung für Kunden insgesamt besser wird (z. B. Standortinformationen, Belegungsstatus), und das europaweit einheitlich. Der Fokus der EU-Kommission lag hierbei nicht primär auf der Preisinformation. Neben dem AdHoc-Preis erlaubt das Datenmodell dennoch optional, auch weitere, andere Preismodelle anzugeben.

36. F: Im Falle der Datenbereitstellung durch Backendbetreiber stimmen Betreiber und Datenbereitsteller nicht überein. An welcher Stelle ist daher im DATEX II Profil der Betreiber der Ladestation zu dokumentieren?

A: Für jede Ladestation kann (und muss) im DATEX II Modell ein "Operator" angegeben werden. Dieser benötigt verpflichtend die Operator ID des BDEW sowie den kommerziellen und geschäftlichen Namen, optional eine Betreiber-ID der Bundesnetzagentur und weitere Kontakt-Informationen.

37. F: Existieren nutzbare Konverter für die Konvertierung von OCPI zu DATEX II?

A: Im OCPI v2.2.1/v2.3.0 fehlen noch Datenfelder, die nach AFIR verpflichtend sind. An einer neuen Version wird daher gearbeitet. Ob es dann dafür Konverter geben wird, muss abgewartet werden. Im Folgenden nennen wir Beispiele für Konverter der derzeitigen Versionen von OCPI und DATEX II. Diese wurden nicht von der Mobilithek geprüft und stellen daher keine Empfehlungen dar:

38. F: Welche IDs müssen verpflichtend angegeben werden?

Die beiden folgenden IDs sind verpflichtend anzugeben:

Die Provider-ID ist anzugeben, sofern ein E-Mobility Service Provider (EMP) an der Abwicklung der Ladevorgänge beteiligt ist (andernfalls kann die Angabe entfallen):

Die beiden IDs der Bundesnetzagentur können optional angegeben werden:

  • optional: Ladeeinrichtungs-ID der Bundesnetzagentur (7-stellig)
  • optional: Betreiber-ID der Bundesnetzagentur

39. F: Wie wird die EVSE‑ID korrekt angegeben?

Die EVSE-ID wird gemäß ISO 15118-2 in folgendem Format auf Ladepunkt-Ebene angegeben: Länderkürzel (z.B. DE) [Stern] Operator ID (3 Stellen) [Stern] Betreiber-individueller Code des Ladepunktes (alphanumerisch, evt. mit weiteren Sternen, max. 30 Stellen), ohne Leerzeichen, mit Stern als Trennung. Beispiel: „DE*ABC*XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX“

Da gelegentlich auch Stecker mit einer EVSE-ID identifiziert werden, muss die EVSE-ID in diesen Fällen auf den Ladepunkt-Anteil reduziert werden. Die Angabe der EVSE-ID auf Stecker-Ebene ist nicht vorgesehen.

40. F: Welche Rolle spielen IDs generell, und was sind typische Fehler?

A: Externe IDs wie die Operator‑ID, EVSE-ID und Provider-ID des BDEW sowie die Ladeienrichtungs-ID und Betreiber-ID der Bundesnetzagentur werden extern vorgegeben und sind dadurch bereits eindeutig und normgerecht.

Darüberhinaus müssen in den DATEX II AFIR-Lieferungen auch weitere interne IDs selbst vergeben werden, mit denen alle Entitäten identifizierbar gemacht werden (u.a. Ladehubs, Ladestationen, Ladepunkte, aber auch Organisationen etc.). Unter anderen dient dies dazu, Refeferenzen zwischen den statischen und dynamischen Daten herstellen zu können. Diese IDs sollten "eindeutig in Raum und Zeit" sein. Bei Änderungen der Entität bleibt die ID erhalten, aber es wird eine Version hochgezählt. Typische Fehler bezügl. IDs können sein:

  • Verwendung nicht eindeutiger IDs
  • Verwendung von Kategorien oder Attributen anstelle einer ID (z. B. „AC11“ als ID → unzulässig)
  • IDs, die pro Snapshot wechseln
  • Inkorekte Verwendung der Version

Näheres dazu siehe auch in der Profil-Dokumentation.

41. F: Welche Pflichtangaben müssen Betreiber liefern (statische & dynamische Daten)?

A: Gemäß AFIR müssen Betreiber statische und dynamische Daten liefern. Dazu gehören:

  • Statische Daten: Standort, Anzahl der Anschlüsse, Anschlusstyp, Ladeleistung, Betriebszeiten, Fahrzeugkompatibilität
  • Dynamische Daten: Verfügbarkeit, Belegungsstatus, Betriebsstatus (außer bei kostenlosen Ladepunkten – diese sind von dynamischen Daten befreit) Dies ist u. a. in AFIR Art. 20 und in der Dokumentation des DATEX II Datenprofils beschrieben. Hinweis zu Preisen: AdHoc-Preisangaben sind zwingende Pflichtangabe. Eine vollumfängliche, kompakte Liste aller Pflichtfelder ist derzeit nicht zentral veröffentlicht (Stand: 04/2026), die Mobilithek‑Dokumentation und das DATEX‑Modell enthalten jedoch alle Pflichtattribute.

42. F: Müssen Datenlieferanten bei dynamischen Daten immer vollständige Datenpakete senden oder "Deltas"?

A: Die Mobilithek unterstützt einen Delta‑Mechanismus, wodurch nur Änderungen gegenüber der vorherigen Lieferung übertragen werden müssen. Wichtig: Deltas müssen „echt“ sein, die erneute Übermittlung unveränderter Daten ist also zu vermeiden. Zusätzlich sollten Betreiber regelmäßig vollständige Snapshots liefern, mit denen die Deltas dann synchronisiert werden können. Näheres dazu siehe Frage Nr. 7 und 41 sowie in der Profil-Dokumentation.

43. F: Was ist “best practice” im Bereich der Delta-Datenlieferungen und der Zustandswechsel von Ladepunkten?

A: Bitte liefern Sie nach maximal 3.500 Deltas immer einen Snapshot, sonst dauert für die Nutzer Ihrer Daten das Synchronisieren zu lange. Außerdem sollte nicht mehr als ein Delta-Datenpaket pro Sekunde geliefert werden, da sonst die Anliefergeschwindigkeit die Abholgeschwindigkeit übersteigen kann, was zu Inkonsistenzen bei den Nutzern Ihrer Daten führen kann. Daher ist es sehr sinnvoll, wenn Sie bei sehr häufigen Änderungen in Ihrem Datenbestand die Daten bis zu einer Anlieferungsrate von 1 Hz puffern, auch wenn dies seitens Mobilithek technisch nicht zwingend erforderlich ist. Aber Ihre Daten können sonst nicht sauber weiter verarbeitet werden.

Saubere Zustandswechsel von Ladepunkten: Im regulären, fehlerfreien Betrieb des Ladepunktes sollten sich nur die Werte available, charging und evt. reserved abwechseln (es gibt aber weitere Werte für Sonder-Situationen). Die Meldungen der Zustandswechsel sollen sauber und Endnutzer-freundlich erfolgen – beispielsweise ist zu vermeiden, dass zwischen charging und available noch ein kurzes inoperative gesendet wird (und vergleichbare Fälle). Ebenso soll ein ‚Flimmern‘ verschiedener Zustände vermieden werden.

44. F: Wie häufig müssen statische Daten aktualisiert werden?

Die EU-Gesetzgebung fordert ein Update „nicht später als 24 Stunden nach einer Änderung“. Es ist keine Vorgabe zur regelmäßigen Übertragung vorgesehen, sofern es keine Änderungen gibt.

45. Was sind die häufigsten Gründe für schlechte Datenqualität?

A: Basierend auf Auswertungen der Mobilithek sind dies:

  • Falsches oder veraltetes DATEX II-Schema
  • Unvollständige Pflichtangaben (z. B. keine Preise, fehlende EVSE‑IDs)
  • Falsche oder nicht eindeutige IDs
  • Übermittlung vollständiger Datensätze ohne Deltas → hohe Last, vermehrte Fehler
  • Keine Aggregation von Delta-Meldungen (z. B. Zustandswechsel von nur genau einem Ladepunkt pro Meldung), was bei Anbietern mit vielen Ladestationen zu extremen Datenraten führen kann
  • Unregelmäßige Updates der statischen Daten
  • Inkompatible oder proprietäre Datenstrukturen statt DATEX II

46. Ist es gemäß AFIR notwendig, dass man als Betreiber auch die unterstützten E-Mobility-Provider (EMP) im eigenen Datenangebot referenziert?

A: Ja, die Verfügbarmachung von Daten über die verfügbaren EMPs auf Ladestationsebene ist gem. Art. 1 Delegierte VO (EU) 2025/671 verpflichtend. Dort wird Art. 20 Abs. 2 UAbs. b) AFIR um „Mobilitätsdienstleister, die vertragsbasierte Ladedienste anbieten“ erweitert. Gem. Tabelle B, Punkt 7, Anhang Durchführungsverordnung (EU) 2025/655 ist dieses Datenfeld wie folgt beschrieben: „Namen der Mobilitätsdienstleister, die vertragsbasierte Zahlungsoptionen anbieten und an einer Ladestation akzeptiert werden.“

Im DATEX II-Profil wird dieses Datenfeld wie folgt abgebildet:

Das Objekt mobilityServiceProvider soll verpflichtend auf der Ebene energyInfratructureSite geliefert werden, und (optional) zusätzlich auf der Ladestationsebene. Die Profildokumentation gibt dazu genauere Vorgaben und Beispiele.

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