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Fahrradstraße
Abb.1: Mannheim Fahrradstrasse. Original Image Credits: QIMBY Lizenz: Creative Commons CC0 1.0 Universell-Lizenz
Fahrradstraßen sind dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. Häufig wird so der Verkehr anderer Fahrzeuge nur für Anlieger oder nur in einer Fahrtrichtung zugelassen (Einbahnstraße). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.
Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist. Weiterhin können nach den Richtlinien Fahrradstraßen nur dann eingesetzt werden, wenn die Belastung durch den motorisierten Verkehr bei bis zu 400 Kfz/h liegt.
Auch ohne eine Straße verwaltungstechnisch als "Fahrradstraße" umzuwidmen, können die hier beschrieben Maßnahmen ihre Wirkung entfalten.
Vielmehr gilt es, den Straßenraum so umzugestalten, dass der Vorrang für den Radverkehr deutlich wird, ein zügiges und angenehmes Vorankommen möglich ist und gleichzeitig typische Unfallgefahren wie Kreuzungssituationen oder das achtlose Öffnen von Fahrzeugtüren (Englisch: dooring) vermindert werden. Um dies zu erreichen, werden folgende Elemente kombiniert:
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deutliche Markierung der Fahrradstraße durch Bodenpiktogramme und flächige Markierungen mindestens an Konfliktpunkten sowie Sicherheitstrennstreifen zu Parkständen
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Bevorrechtigung gegenüber einmündenden Straßen bei gleichzeitiger
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Unterbindung des Kfz-Durchgangsverkehrs durch Kfz-Netzunterbrechungen mittels Diagonalsperren, modalen Filtern oder gegenläufigen Einbahnstraßen, breite Fahrgasse von zirka vier Metern, um Nebeneinanderfahren auch im Begegnungsfall zu ermöglichen, gegebenenfalls unter Wegfall von Parkständen.

Abb.2: Fahrradstraße Kettenhofweg in Frankfurt am Main mit den wesentlichen Qualitätsmerkmalen, Quelle: Philipp Böhme via qimby.net.
Quelle Agora Verkehrswende
Baulich verkehrsberuhigte Straßen werden durch modale Filter gestaltet.
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Fahrbahnverengungen mit Blumenkästen oder Dreiviertelinseln.

Fahrradfreundliche niedrige Bremsschwelle mit weichen Übergängen und Fahrbahnverengung durch Bäume in der Blutenburgstraße in München.

Dreiviertelinsel in der Pressburger-Straße in München.
Orientierung und Sicherheit durch Markierungen
- Dooring Zonen abmarkieren gibt Orientierung und Sicherheit
- Trennung Fuß-Radverkehr gibt Orientierung und schafft Entspannung
- Rad Symbole und Pfeile an Abzweigungen geben Orientierung und heben das Radnetz hervor
- Beispiel Abmarkierung Dooring Zone

Analog zu Tempo-30-Zonen können die Kommunen künftig Fahrradzonen einrichten. Hier sind nur Radfahrer erlaubt, außer ein Zusatzschild gibt die Zone auch für andere Verkehrsteilnehmer frei. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

- geschützter Radfahrstreifen
- verkehrsberuhigte-Straße
- Dooring-Schutzstreifen
- Vom-Fußverkehr-getrennter-Radweg
- Geschwindgkeitsreduzierung Tempo 30
- Tempo 20
- breiter Radweg
- Abstützhilfen
- Beleuchtung
- Vorfahrt Fuß- und Radverkehr
- Grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen
- grüne Welle
- Brücke für Fuß- und Fahrradverkehr
- verkehrsberuhigte-Straße
- Dooring-Schutzstreifen
- Höhengleiche-Querungen mit Fahrbahnverengung
- ebener Radweg (wurzelfrei und ohne Bordsteinkanten)
- Fahrbahnverengung / Dreiviertelinsel
- Diagonalsperre
- Schranke
- Einmündungen mit freier Sicht
- Ampel für Radfahrende
- Radverkehrsführung im Kreisverkehr
- vorgezogene Aufstellfläche
- Aufstellfläche zum Linksabbiegen
- Fahrradfreundliche Umlaufgitter
4. Bedarfsgerechte, flächendeckende und sichere Fahrradabstellmöglichkeiten
5. Eine Flächeneffiziente und sozial gerechte Aufteilung des öffentlichen Raums
