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Vom Fußverkehr getrennter Radweg
Intuitive Wegeführung mit durchgehend eingefärbten Radwegen. Konfliktfrei durch klare Trennung vom Fußverkehr.
Abb.1/2: Hildachstraße in München, MunichWays/Mapillary, Lizenz: Creative Commons CC0 1.0 Universell-Lizenz.
Link zu Mappilary Straßenansichten
Selbsterklärende Wegeführung durch einheitlich eingefärbte Radwege.
Radentscheid München: Die Farbe der Münchner Fahrradwege
Warum farbige Fahrradwege? Farbe macht das Angebot an attraktiven Radwegen für jeden sichtbar und kann zudem über die Farbgebung eine mitreißende, positive Vision der Stadt der Zukunft bei den Menschen verankern.
- Farbe schafft Verkehrsraum für Fahrradfahrende
- Farbe gibt Orientierung
- Farbe schützt Fußgänger*innen
- Farbe kommuniziert
Download Präsention Radentscheid München
Gemeinsame Fuß-/Radwege sollten als solche klar zu erkennen sein. Jeder der beiden Verkehrsarten sollte eine Hälfte des Weges zugewiesen werden. Das schafft ein besseres Bewusstsein und vermindert mögliche Konflikte. Selbst bei zu schmalen gemeinsamen Wegen ermöglicht es eine Entflechtung in vielen Einzelfällen, z. B. im Begegnungsverkehr von nur einem zu Fußgehenden mit einem Radfahrenden. Mögliche Maßnahmen:
- Mittellinie, bei ausreichender Breite durchgezogen, sonst gestrichelt
- Radymbol links, Fußverkehr Symbol rechts
- Richtungspfeile bei Zweirichtungsradwegen
- Rotfärbung an besonderen Gefahrenstellen (Beispiel Unterführung Candidstr.)
- Grünfärbung Radweg Anteil bei ausreichender Breite
Pragmatisches Beispiel in Kiel auf einer Brücke:
Abb.: Brücke in Kiel, MunichWays, Lizenz: Creative Commons CC0 1.0 Universell-Lizenz.
Schwieriges Beispiel in München in einer Unterführung mit enger Kurve:
Abb.: Unterführung Candidstr. in München, MunichWays/Mapillary, Lizenz: Creative Commons CC0 1.0 Universell-Lizenz.
Gutes Beispiel in Lindau mit begrenztem Platz am Bodensee (vorher/nachher):
Abb.: Lindau am Bodensee, MunichWays/Mapillary, Lizenz: Creative Commons CC0 1.0 Universell-Lizenz.

- geschützter Radfahrstreifen
- verkehrsberuhigte-Straße
- Dooring-Schutzstreifen
- Vom-Fußverkehr-getrennter-Radweg
- Geschwindgkeitsreduzierung Tempo 30
- Tempo 20
- breiter Radweg
- Abstützhilfen
- Beleuchtung
- Vorfahrt Fuß- und Radverkehr
- Grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen
- grüne Welle
- Brücke für Fuß- und Fahrradverkehr
- verkehrsberuhigte-Straße
- Dooring-Schutzstreifen
- Höhengleiche-Querungen mit Fahrbahnverengung
- ebener Radweg (wurzelfrei und ohne Bordsteinkanten)
- Fahrbahnverengung / Dreiviertelinsel
- Diagonalsperre
- Schranke
- Einmündungen mit freier Sicht
- Ampel für Radfahrende
- Radverkehrsführung im Kreisverkehr
- vorgezogene Aufstellfläche
- Aufstellfläche zum Linksabbiegen
- Fahrradfreundliche Umlaufgitter
4. Bedarfsgerechte, flächendeckende und sichere Fahrradabstellmöglichkeiten
5. Eine Flächeneffiziente und sozial gerechte Aufteilung des öffentlichen Raums
