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Vorfahrt
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Vorrang und eine „Grüne Welle“ für den Radverkehr sollen zügiges Vorankommen ohne ständiges und anstrengendes Stopp & Go ermöglichen.
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Bei den im RadlVorrangNetz ausgewiesenen Straßen soll Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr eingeräumt werden. (§41 Berliner Mobilitätsgesetz)
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Konkret sollen Fahrrad-Hauptrouten Vorfahrt an Nebenstraßen eingeräumt werden, um Stopps für Radfahrende zu vermeiden.

Beispiel Nederlinger Straße, NordRadweg RV7 in München
Stopps sind für Radfahrende ein fundamentaler Unterschied im Vergleich zu 4-rädrigen Kraftfahrzeugen. Wenn Radfahrende anhalten müssen, verlieren sie ihr sogenanntes Momentum. Das Gleichgewicht geht verloren und ein Fuß muss auf den Boden gesetzt werden. Beim Anfahren muss mit eigener Muskelkraft fahrt aufgenommen werden, um wieder in Balance zu gelangen.

Gleichberechtige Vorfahrt Radverkehr – Kreuzungen verkehrsgerecht umbauen

Abb.1: Bevorrechtigte Fahrradstraße. Original Image Credits: QIMBY Lizenz: Creative Commons CC0 1.0 Universell-Lizenz
Abb.2/3: Vorfahrt Nederlinger Straße und Radler*innen lieben möglichst wenig Stopps Sticker. Image Credits: MunichWays, Lizenz: Creative Commons CC0 1.0 Universell-Lizenz
Baustein von verkehrsberuhigte Straße

- geschützter Radfahrstreifen
- verkehrsberuhigte-Straße
- Dooring-Schutzstreifen
- Vom-Fußverkehr-getrennter-Radweg
- Geschwindgkeitsreduzierung Tempo 30
- Tempo 20
- breiter Radweg
- Abstützhilfen
- Beleuchtung
- Vorfahrt Fuß- und Radverkehr
- Grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen
- grüne Welle
- Brücke für Fuß- und Fahrradverkehr
- verkehrsberuhigte-Straße
- Dooring-Schutzstreifen
- Höhengleiche-Querungen mit Fahrbahnverengung
- ebener Radweg (wurzelfrei und ohne Bordsteinkanten)
- Fahrbahnverengung / Dreiviertelinsel
- Diagonalsperre
- Schranke
- Einmündungen mit freier Sicht
- Ampel für Radfahrende
- Radverkehrsführung im Kreisverkehr
- vorgezogene Aufstellfläche
- Aufstellfläche zum Linksabbiegen
- Fahrradfreundliche Umlaufgitter
4. Bedarfsgerechte, flächendeckende und sichere Fahrradabstellmöglichkeiten
5. Eine Flächeneffiziente und sozial gerechte Aufteilung des öffentlichen Raums