Wie lange darf ich Kassen verwenden, welche bauartbedingt nicht aufrüstbar sind um die KassenSichV zu erfüllen?
Welche Kassen müssen bis spätestens wann aufgerüstet bzw. ersetzt werden?
lang-de, market-de, PosCreator, PosDealer, Consultant
Nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschaffte Kassen, welche die Anforderungen des BMF erfüllen, aber bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, so dass sie die Anforderungen des § 146a AO nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden (Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO). Die Nachweise des Vorliegens dieser Voraussetzungen sind für die jeweils eingesetzte Kasse der Verfahrensdokumentation beizufügen. Von der Ausnahmeregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO sind PC-Kassensysteme nicht umfasst.