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Question

Wie lange darf ich Kassen verwenden, welche bauartbedingt nicht aufrüstbar sind um die KassenSichV zu erfüllen?

Question

Welche Kassen müssen bis spätestens wann aufgerüstet bzw. ersetzt werden?

Metadata tags

lang-de, market-de, PosCreator, PosDealer, Consultant

Answer

Nach dem 25.11.2010 und vor dem 01.01.2020 angeschaffte Kassen, welche die Anforderungen des BMF erfüllen, aber bauartbedingt nicht aufrüstbar sind, so dass sie die Anforderungen des § 146a AO nicht erfüllen, dürfen längstens bis zum 31.12.2022 weiterhin verwendet werden (Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO). Die Nachweise des Vorliegens dieser Voraus­setzungen sind für die jeweils eingesetzte Kasse der Verfahrensdokumen­tation beizufügen. Von der Ausnahmeregelung des Art. 97 § 30 Abs. 3 EGAO sind PC-Kassensysteme nicht umfasst.