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Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn [FKGO]
Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz (FKGO)
16. November 2016
Ordnung
FKGO
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Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn [FKGO]
Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz (FKGO)
Fachschaftenkonferenz
1. Juni 2015
AKUT
1. Juni 2015
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Anlage "Fachschaftenliste" zur FKGO
Anlage "Fachschaftenliste" zur FKGO
Fachschaftenkonferenz
9. Februar 2015
Studierendenparlament
11. März 2015
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Erste Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz der Rheinischen Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn [FKGO]
1. Änderungsordnung der FKGO
Fachschaftenkonferenz
29. Juni 2015
AKUT
1. Juli 2015
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Zweite Ordnung zur Änderung der Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz der Rheinischen Friedrich- Wilhelms- Universität Bonn [FKGO]
2. Änderungsordnung der FKGO
Fachschaftenkonferenz
14. November 2016
Studierendenparlament
16. November 2016
AKUT
16. November 2016
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Liste der Fachschaften der RFWU Bonn mit zugeordneten Studiengängen
Anlage "Fachschaftenliste" zur FKGO
Fachschaftenkonferenz
06. Februar 2017
Studierendenparlament
07. Februar 2017
AKUT
14. Februar 2017

I. Allgemeines

§ 1 Die Fachschaftenkonferenz

(1) Vertreter aller Fachschaften der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (RFWU Bonn) bilden die Fachschaftenkonferenz (FK), sie ist an keine Amtszeit gebunden.

(2) Die FK ist die Vollversammlung der Fachschaften der RFWU Bonn. Sie dient dem Erfahrungsaustausch der Fachschaften, beschließt Empfehlungen über alle die Fachschaften betreffenden Fragen und beschließt über die Zuweisung der Besonderen Fachschaftengelder (BFSG).

(3) Jede Fachschaft ist angehalten, einen Vertreter auf die Fachschaftenkonferenz zu entsenden und deren Protokolle zu lesen.

§ 2 Das Fachschaftenkollektiv

(1) Das Fachschaftenkollektiv (FSK) ist ausführendes Organ der FK. Es besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens 3 weiteren Mitgliedern.

(2) Der Vorsitzende führt die Geschäfte des FSK und trägt dafür die Verantwortung. Er vertritt die FK gegenüber dem SP, sonstigen Organen der Studierendenschaft und der Universität.

(3) Die Mitglieder des FSK unterstützen den Vorsitzenden bei seiner Arbeit. Dazu kann der Vorsitzende ihnen einzelne Aufgabenbereiche sowie seine Vertretung übertragen. Soweit die Mitglieder einen festen Aufgabenbereich haben, sind sie dem Vorsitzenden und der FK gegenüber für diesen verantwortlich.

(4) Das FSK entscheidet regelmäßig nach dem Konsensprinzip.

(5) Das FSK und seine Mitglieder sind zugleich autonomes Referat des AStA der RFWU Bonn [Fachschaftenreferat], der Vorsitzende des FSK ist zugleich der Referent des Fachschaftenreferates, die übrigen Mitglieder des FSK sind die Mitarbeiter des Referats.

(6) Die Mitglieder des FSK sind auf der FK anwesend.

§ 3 Protokoll

(1) Das Protokoll der FK heißt Fachschaften-Informationsdienst, kurz FID.

(2) Der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied des FSK führt über den Verlauf der Sitzung ein Ergebnisprotokoll.

(3) Das Protokoll wird ausschließlich digital versandt. Die Fachschaften tragen dafür Sorge, dass dem Fachschaftenreferat ihre aktuelle E-Mail-Adresse bekannt ist.

(4) Das Protokoll wird nach Versand an die Fachschaften auf der nächstmöglichen Sitzung zur Genehmigung gestellt.

II. Gang der Verhandlung, Mitwirkungsrechte

§ 4 Zusammentreten

(1) Die FK tritt an jedem Montag der Vorlesungszeit zusammen. Ausgenommen sind Feiertage, die Montage der Weihnachtsferien sowie vom Vorsitzenden des FSK rechtzeitig bekannt gegebene weitere Termine. Die Uhrzeit wird vom Vorsitzenden der Fachschaftenkonferenz rechtzeitig bekannt gegeben.

(2) In der vorlesungsfreien Zeit finden mindestens zwei Fachschaftenkonferenzen statt [Ferien-FK], deren Termine vom Vorsitzenden des FSK rechtzeitig bekannt gegeben werden.

(3) Der Vorsitzende des FSK beruft auf Antrag des Ältestenrates oder von 5 Fachschaften eine Sonderfachschaftenkonferenz ein. Im Antrag ist der zu behandelnde Tagesordnungspunkt zu nennen. Der Vorsitzende des FSK kann eine Sonderfachschaftenkonferenz zudem nach eigenem Ermessen einberufen.

§ 5 Tagesordnung (TO)

Die TO jeder regulären Fachschaftenkonferenz muss folgende Punkte enthalten:

  • Berichte aus den Fachbereichen
  • Berichte aus dem Referat
  • Berichte aus dem AStA und den Gremien
  • Sonstiges

§ 6 Leitung der Sitzung

(1) Der Vorsitzende des FSK sitzt der FK vor. Er eröffnet, leitet und schließt die Sitzung (Sitzungsleitung).

(2) Der Vorsitzende des FSK wird auf eigenen Wunsch, bei Verhinderung, bei Verlassen der Sitzung oder durch Beschluss der FK von einem anderen Mitglied des FSK vertreten.

(3) Die Sitzungsleitung übt im Sitzungssaal das Hausrecht aus und wahrt die Ordnung im Sitzungsraum.

§ 7 Aussprache

(1) Die Sitzungsleitung eröffnet über jeden Verhandlungsgegenstand, der auf der Tagesordnung steht, die Aussprache.

(2) Bei einer Aussprache darf nur die Person sprechen, der von der Sitzungsleitung das Wort erteilt wurde. Im Anschluss an den Wortbeitrag kann die Sitzungsleitung das Wort zu einer direkten Erwiderung oder Nachfrage erteilen, wenn sie es für zweckmäßig hält.

(3) Die Sitzungsleitung erteilt das Wort in der Reihe der Wortmeldungen, sie kann hiervon abweichen, wenn ihr dies für den Gang der Beratung dienlich erscheint.

(4) Ist die Redeliste erschöpft und meldet sich niemand zu Wort, so erklärt die Sitzungsleitung die Aussprache für geschlossen.

§ 8 Äußerungen und Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Äußerungen und Anträge zur Geschäftsordnung (GO) dürfen sich nur mit dem Gang der Verhandlung befassen.

(2) Äußerungen zur GO sind insbesondere:

a) ein Hinweis zur GO; b) eine Anfrage zur GO; c) das Zurückziehen eines Antrags oder einer Anfrage.

(3) Anträge zur GO sind insbesondere:

a) der Antrag auf Aussetzung; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt nicht weiter behandelt wird und auf einer kommenden FK wieder aufgenommen werden kann; b) der Antrag auf Vertagung; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt nicht weiter behandelt wird und auf der folgenden FK behandelt werden muss; c) der Antrag auf Nichtbefassung; seine Annahme hat zur Folge, dass der Punkt nicht erörtert wird; d) der Antrag auf Übergang zur Tagesordnung; seine Annahme hat die sofortige Behandlung des folgenden Tagesordnungspunktes oder Tagesordnungsunterpunktes zur Folge; e) der Antrag auf Schluss der Debatte und sofortigen Abstimmung nach vorheriger Verlesung der Redeliste; f) der Antrag auf Schluss der Redeliste nach vorheriger Verlesung der Redeliste und Ergänzung um weitere Wortmeldungen; g) der Antrag auf Beschränkung der Redezeit; h) der Antrag auf zeitliche Begrenzung eines Tagesordnungspunktes; i) der Antrag auf Beendigung der Sitzung; j) der Antrag auf Teilung eines Antrags in zwei oder mehrere Anträge; k) der Antrag auf erneute Auszählung einer Abstimmung; diesem Antrag muss auf Verlangen eines Mitglieds stattgegeben werden. Wird nach zweimaliger Auszählung kein eindeutiges Abstimmungsergebnis festgestellt, so findet die Auszählung durch namentlichen Aufruf der Fachschaftsvertreter durch die Sitzungsleitung statt. Bei einer erneuten Auszählung dürfen nur die Stimmen der Fachschaftsvertreter berücksichtigt werden, die an der Abstimmung teilgenommen haben; l) der Antrag auf Wiederaufnahme eines Tagesordnungspunktes; m) der Antrag auf Wahl einer neuen Sitzungsleitung; n) der Antrag auf Nichtöffentlichkeit eines Tagesordnungspunktes.

(4) Zu einer Meldung zur Geschäftsordnung erteilt die Sitzungsleitung das Wort unmittelbar und außerhalb der Redeliste; ein laufender Redebeitrag darf nicht unterbrochen werden. Meldungen zur GO werden durch das Heben beider Hände angezeigt.

(5) Die Worterteilung ist bei Anträgen, denen entsprochen werden muss (Verlangen), auf den Antragssteller zu beschränken.

(6) Erhebt sich zu einem GO-Antrag kein Widerspruch, so gilt er als angenommen; andernfalls ist der Antrag nach Anhörung einer Gegenrede abzustimmen.

§ 9 Auskunftspflicht

(1) Auf begründetes Verlangen von mehr als 2 Fachschaften hat ein Vertreter einer bestimmten Fachschaft auf der nachfolgenden Sitzung anwesend zu sein und Auskunft zu erteilen (Zitierrecht).

(2) Der Vorsitzende des FSK informiert die zitierte Fachschaft hierüber.

§ 10 Stimmrecht

(1) Stimmberechtigt sind die von einem Organ einer Fachschaft dazu bevollmächtigten Vertreter (Delegierte der Fachschaften). Jede Fachschaft nimmt mit einer Stimme an den Abstimmungen teil.

(2) Die Delegierten der Fachschaften haben ihre Bevollmächtigung auf Verlangen des FSK oder von mehr als 2 Fachschaften nachzuweisen.

(3) Mitglieder des FSK können nicht Delegierte einer Fachschaft sein.

§ 11 Antragsrecht

Antragsberechtigt sind alle Studierenden der RFWU Bonn, die Delegierten der Fachschaften sowie die Vertreter der nach der Satzung der Studierendenschaft ordnungsgemäß gewählten Organe der Fachschaften und das FSK.

§ 12 Rederecht

Jedes Mitglied der Studierendenschaft der RFWU Bonn hat Rederecht.

§ 13 Öffentlichkeit

(1) Die Sitzungen sind öffentlich.

(2) Auf Antrag kann die FK die Öffentlichkeit zu einzelnen Tagesordnungspunkten ausschließen. Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

(3) Zur Öffentlichkeit gehört nicht der Ältestenrat. Einzelne Personen können von der FK zur Beratung hinzugezogen werden.

III. Beschlussfassung

§ 14 Beschlussfähigkeit

(1) Die FK ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/5 aller Fachschaften vertreten sind.

(2) Die Beschlussfähigkeit wird auf Antrag unverzüglich durch die Sitzungsleitung festgestellt.

(3) Die FK gilt solange als beschlussfähig, bis die Beschlussunfähigkeit festgestellt worden ist.

(4) Abs. 1-3 finden auch auf Ferien- und Sonderfachschaftenkonferenzen Anwendung.

§ 15 Lesungen

(1) Anträge auf Beschlussfassung werden grundsätzlich in 3 Lesungen behandelt.

(2) Der Abstand zwischen der ersten und zweiten Lesung darf 24 Stunden nicht unter- und 30 Tage nicht überschreiten. Der Abstand zwischen der zweiten und dritten Lesung darf 30 Tage nicht überschreiten.

(3) In der ersten Lesung wird der Antrag vorgestellt und begründet. In der zweiten Lesung wird der Antrag debattiert und Änderungsanträge werden eingebracht und abgestimmt. In der dritten Lesung wird über den Antrag unter Berücksichtgung der angenommenen Änderungsanträge abgestimmt.

(4) Soweit für eine bestimmte Beschlussfassung nicht ausdrücklich auf diesen Paragraphen verwiesen wird, kann die FK von Abs. 2 abweichen und die drei Lesungen auf einer Sitzung durchführen, wenn sie sich einstimmig dafür ausspricht.

§ 16 Abstimmungen

(1) Abstimmungen werden grundsätzlich durch Handzeichen durchgeführt. Auf Verlangen eines Delegierten ist die Abstimmung geheim durchzuführen. Über GO-Anträge, die Überweisung einer Sache an einen Ausschuss und den Antrag auf Änderung der Tagesordnung kann nicht geheim abgestimmt werden.

(2) Liegen mehrere Anträge zur selben Sache vor, so wird über den weitestgehenden zuerst abgestimmt. Bei Finanzanträgen ist über den am wenigsten weitgehenden Antrag zuerst abzustimmen.

(3) Das Ergebnis der Abstimmung wird durch die Sitzungsleitung festgestellt.

(4) Ein Beschluss ist rechtmäßig zustande gekommen, wenn

  1. die FK beschlussfähig war und
  2. er die einfache Mehrheit gefunden hat, soweit diese GO nichts anderes vorschreibt.

(5) Wenn sowohl die Zahl der Ja-Stimmen als auch die Zahl der Nein-Stimmen geringer ist als die Zahl der Enthaltungen, kann auf Antrag eines Mitglieds des FSK oder eines stimmberechtigten Mitglieds der FK der Antrag einmalig vertagt werden. Die Abstimmung ist in diesem Fall ergebnislos.

IV. Wahlen

§ 17 Wahl des Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des FSK

(1) Der Vorsitzende und weitere Mitglieder des FSK werden zu Beginn des Wintersemesters mit einfacher Mehrheit für ein Jahr gewählt. Sie können zurücktreten oder auf Antrag von mindestens fünf Fachschaften durch gleichzeitige Neuwahl abgewählt werden.

(2) Die Kandidaten haben sich auf Verlangen vorzustellen. § 15 gilt entsprechend.

(3) Das Amt des Vorsitzenden des FSK ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in einer FSV, der Mitgliedschaft in einem FSR oder einem weiteren Amt innerhalb des AStA.

(4) Das Amt eines weiteren Mitgliedes des FSK ist unvereinbar mit der Mitgliedschaft in einem FSV-Vorstand, der Mitgliedschaft in einem FSR-Vorstand, dem Posten des Finanzreferenten einer Fachschaft oder einem Referentenposten innerhalb des AStA.

(5) Die Wahl ist geheim.

§ 18 Wahl von Ausschüssen

Mitglieder von Ausschüssen werden mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Kandidaten haben sich auf Verlangen vorzustellen. § 15 gilt entsprechend.

V. Ordnungsmaßnahmen

§ 19 Sach- und Ordnungsruf

(1) Die Sitzungsleitung kann einen Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abweicht, zur Sache verweisen [Sachruf]. Er kann Anwesende, wenn sie die Ordnung verletzen, zur Ordnung rufen [Ordnungsruf]. Der Ordnungsruf und der Anlass hierzu dürfen von den nachfolgenden Rednern nicht thematisiert werden.

(2) Gegen einen solchen Ordnungsruf kann der Betroffene nur unverzüglich Einspruch einlegen.

(3) Über den Einspruch entscheidet die FK mit einfacher Mehrheit.

(4) Gegen einen Ordnungsruf ist ein Widerspruch vor dem Ältestenrat möglich, er hat keine aufschiebende Wirkung.

§ 20 Wortentziehung

Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen worden und beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so entzieht die Sitzungsleitung ihm das Wort.

§ 21 Ausschluss von der Sitzung

Wurde eine Person während einer Sitzung dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf die Folgen eins dritten Rufes hingewiesen, so schließt die Sitzungsleitung sie von der Sitzung aus.

§ 22 Unterbrechung der Sitzung

Wenn im Sitzungsraum störende Unruhe entsteht, die den Fortgang der Verhandlungen in Frage stellt, kann die Sitzungsleitung die Sitzung auf unbestimmte Zeit unterbrechen. Die Fortsetzung der Sitzung erklärt die Sitzungsleitung nach Gutdünken.

VI. Ausschüsse

§ 23 Wahlprüfungsausschuss der Fachschaften (WPAF)

Die Bestimmungen zum Wahlprüfungsausschuss der Fachschaften (WPAF) richten sich nach §22 der Fachschaftswahlordnung (FSWO).

§ 24 Sonstige Ausschüsse

(1) Die sonstigen Ausschüsse der FK haben beratende Funktion und erarbeiten Empfehlungen an die FK. Sie können aus 3, 5 oder 7 durch die FK gewählten Mitgliedern bestehen. § 15 gilt entsprechend.

(2) Die Ausschussmitglieder müssen Studierende der RFWU Bonn sein.

(3) Der Vorsitzende des FSK oder ein von ihm bestimmter Vertreter sitzen dem jeweiligen Ausschuss vor. Der Ausschussvorsitzende beruft die Sitzungen ein und leitet diese.

(4) Sonstiger Ausschuss der FK kann insbesondere der Geschäftsordnungs- und Satzungsausschuss sein.

VII. Finanzen

§ 25 Allgemeines

(1) Die den Fachschaften gemäß § 43 Satzung der Studierendenschaft der RFWU Bonn zugewiesenen Gelder werden durch das FSK verwaltet.

(2) Die Gelder werden den einzelnen Fachschaften als Allgemeine Fachschaftengelder [AFsG] und als Besondere Fachschaftengelder [BFsG] zugewiesen. AFsG setzen sich zusammen aus einem Sockelbetrag und einem weiteren Betrag, der sich nach der Zahl der Studierenden richtet, die der betreffenden Fachschaft gemäß § 22 Satzung der Studierendenschaft der RFWU Bonn zugeordnet sind. Mit BFsG werden wichtige Fachschaftsbelange gesondert gefördert.

(3) Die Gelder werden nur auf Antrag ausgezahlt.

(4) Die ersten beiden FK eines Monats sind Finanzfachschaftenkonferenzen, soweit sie innerhalb der Vorlesungszeit liegen [Finanz-FK].

(5) Grundlegende Voraussetzung für die Auszahlung von Geldern an eine Fachschaft ist ein Bankkonto, welches auf die Fachschaft selbst eingetragen ist. Geld wird ausschließlich auf diese Fachschaftskonten ausgezahlt.

(6) Die Gelder der Fachschaften dürfen nicht dazu verwendet werden, Aufgaben der Institute oder Seminare der Universität zu finanzieren.

(7) Antragsberechtigt sind die Fachschaftsräte der Fachschaften der RFWU Bonn.

(8) Im Falle einer Wahlprüfung ist die Anweisung bzw. Auszahlung von AFsG und BFsG an die betreffende Fachschaft auszusetzen, bis alle angeforderten Unterlagen beim Wahlprüfungsausschuss eingegangen sind. Solange eine Wahlprüfung aufgrund fehlender Unterlagen nicht möglich ist, kann die betreffende Fachschaft für die betroffene Wahlperiode keine Anträge auf AFsG und BFsG stellen, außer sie hat diesen Umstand nachweislich nicht selbst zu verschulden.

§ 26 AFsG

(1) Die AFsG dienen dem Bestreiten des allgemeinen Geschäftsbetriebs einer Fachschaft.

(2) Die AFsG, die eine Fachschaft zugewiesen bekommt, setzen sich zusammen aus einem Sockelbetrag und einem Betrag, der sich nach der Zahl der Studierenden richtet, die der betreffenden Fachschaft gemäß § 22 Satzung der Studierendenschaft der RFWU Bonn zugeordnet sind. Dieser Betrag wird anteilig nach den allen Fachschaften laut Haushaltsplan insgesamt zustehenden AFsG berechnet. Berechnungszeitraum ist ein Semester.

(3) Für die Studierendenzahl gilt die Auskunft der Universitätsverwaltung für das betreffende Semester.

(4) Die Gelder werden rückwirkend für die letzten Semester ausgezahlt. Der Antrag kann erst nach Ablauf des Semesters gestellt werden, jedoch höchstens 2 Semester nach Ablauf des Semesters, auf welches sich der Antrag bezieht.

(5) Die beantragende Fachschaft hat dem Fachschaftenreferat folgende Dokumente zu übersenden:

a. die vom Wahlleiter unterschriebenen Wahlergebnisse der Wahlen der Fachschaftsvertretungen, die im Antragszeitraum im Amt waren, b. die von Wahlleiter, Vorsitzendem und Protokollanten unterschriebenen Protokolle der konstituierenden Fachschaftsvertretungssitzungen der Fachschaftsvertretungen, die im Antragszeitraum im Amt waren, c. die Haushaltspläne, die im Antragszeitraum gültig waren, d. das vom Protokollanten unterschriebene Protokoll der Sitzung, auf der dieser HHP beschlossen wurde, mit allen weiteren vom jeweiligen Protokollanten unterschriebenen Protokollen der Sitzungen, auf denen Änderungen des HHP beschlossen wurden. e. die von den Kassenprüfern unterschriebenen Kassenprüfungsberichte aller Kassenprüfungen, die zusammen den Antragszeitraum abdecken, f. die Kassenabrechnungen, die den Antragszeitraum abdecken, orientiert an den Posten des HHP mit Kassenständen zu Beginn und zu Ende des Antragszeitraums, unterschrieben vom Finanzreferenten.

Wurde für eine Amtsperiode keine Fachschaftsvertretung gewählt, tritt in diesen Bestimmungen an ihre Stelle der Fachschaftsrat.

(6) Zudem hat die beantragende Fachschaft ihre aktuellen Kontaktdaten vollständig beizulegen.

(7) Sind die Voraussetzungen nach Abs. 5 erfüllt, der Antrag ordnungsgemäß ausgefüllt und bestehen sonst keine Bedenken gegen die Auszahlung der Gelder, so werden die Gelder vom Vorsitzenden des FSK angewiesen.

(8) Anträge, die acht Semester nach Ablauf des Semesters, auf das sich der Antrag bezieht, die Voraussetzungen des Abs. 5 nicht erfüllen, gelten als nicht gestellt.

§ 27 Sockelsatz der AFsG

Der Sockelsatz der AFsG beträgt 1000 €.

§ 28 BFsG

(1) BFsG dienen der Förderung wichtiger Fachschaftsbelange. Dies sind insbesondere Fahrten zu überregionalen Fachschaftentreffen und andere Veranstaltungen, welche der Information bzw. dem Erfahrungsaustausch der Fachschaften dienen, die Ausrichtung von Erstsemesterorientierungseinheiten, Fachschaftsarbeitswochenenden und Arbeitskreisen zu bestimmten Themen, Vorträgen, Seminaren, Podiumsdiskussionen, Ausstellungen, Ringvorlesungen und ähnliches.

(2) BFsG werden auf Antrag ausgezahlt. Der Antrag ist dem Fachschaftenreferat zur Prüfung vorzulegen. Das Fachschaftenreferat bringt den Antrag sodann auf der ersten Finanz-FK des nächsten Monats zur Abstimmung durch die FK ein. § 15 gilt entsprechend.

(3) Die Fachschaft, die den Antrag stellt, muss auf den Finanz-FK, auf welchen ihr Antrag behandelt wird, durch einen Delegierten vertreten sein. Der Antrag ist von dem Delegierten gegebenenfalls zu begründen und zu erläutern.

(4) Der Antrag ist spätestens 2 Wochen vor der Finanz-FK, auf welcher er vorgestellt werden soll, zur Prüfung vorzulegen. Ansonsten wird er erst auf der darauf folgenden ersten Finanz-FK des übernächsten Monats vorgestellt.

(5) In dem Antrag sind die entstandenen Kosten durch Kopien der Rechnungen vollständig zu belegen. Bei Veranstaltungen sind dem Antrag zudem eine Teilnehmerliste mit Unterschriften aller Teilnehmer sowie ein Arbeitsbericht hinzuzufügen.

(6) Die FK hat in begründeten Fällen das Recht, Anträge zurückzustellen.

(7) Die FK hat das Recht, Anträge zurückzuweisen, wenn sie der Ansicht ist, dass diese unberechtigt sind. Ebenso kann die FK lediglich einen Teil der beantragten Summe bewilligen.

(8) Ein abgelehnter oder teilweise bewilligter Antrag kann nicht noch einmal gestellt werden. Ein Antrag gilt als abgelehnt, wenn die FK ihn durch Mehrheitsbeschluss nicht bewilligt. Er gilt als teilweise bewilligt, wenn der Antragssumme nicht in voller Höhe zugestimmt wurde.

(9) Anträge, die sechs Monate nach Einreichung nicht vorgestellt oder abgestimmt wurden, gelten als nicht gestellt und müssen neu beantragt werden.

(10) Gelder können maximal 1 Semester rückwirkend beantragt werden.

(11) Die genaue Höhe und Ausgestaltung der BFsG bestimmt sich nach § 30.

§ 29 Fachschaftsübergreifende Ausgaben

(1) Das FSK kann auf der FK BFsG für fachschaftsübergreifende Maßnahmen und Anschaffungen beantragen. In diesen Fällen muss die Fachschaftenkonferenz die Anträge vor Beginn der Maßnahme entscheiden. Maßnahmen, deren zu beantragende Kosten nicht durch § 30 abgedeckt sind, und Fahrten ins Ausland bedürfen abweichend von § 31 (1) keiner Vorankündigung. § 15 gilt entsprechend.

(2) Mindestens zwei Fachschaften können auf der FK BFsG für fachschaftsübergreifende Maßnahmen und Anschaffungen beantragen. Bei Bewilligung wird die Summe anteilig auf die Fachschaftskonten ausgezahlt und gegebenenfalls anteilig auf die Höchstsätze angerechnet.

§ 30 Kriterien zu Vergabe der BFsG

(1) Es werden maximal folgende Höchstsätze gewährt:

a) pro Semester und Fachschaft für Erstsemesterarbeit maximal 800 €. b) pro Semester und Fachschaft für Fachschaftsarbeitswochenenden, Erstsemesterfahrten und Fahrten zu Fachschaftsversammlungen nicht mehr als 2000 €, pro Fahrt jedoch maximal 700 €. Der Antrag darf einen Betrag von 50,00 € pro Teilnehmer oder Teilnehmerin pro Tag nicht überschreiten. Fahrtkosten werden im Rahmen des Maximalbetrages von 700 € zusätzlich erstattet. c) für die Durchführung von landes-, bundes-, europa- oder weltweiten Fachschaftsversammlungen in Bonn maximal 1500,00 €. d) für die Vor- und Nachbereitung von landes-, bundes-, europa- oder weltweiten Fachschaftsversammlungen maximal 400,00 €. Fahrt und Übernachtungskosten (einschließlich Tagungsbeiträge) dürfen einen Betrag von 50,00 € pro Teilnehmer oder Teilnehmerin pro Tag nicht überschreiten. e) für den Kauf oder die Reparatur eines Computers o.ä. innerhalb von 4 Semestern höchstens 400 €. f) Als Zuschuss für Fachschaften, die sich neu gründen, maximal 800,00 €. g) pro Semester und Fachschaft für inhaltliche Veranstaltungen (Fahrten, Seminare, Vorträge etc.) die nicht im Lehrauftrag der universitären Einrichtungen enthalten sind nicht mehr als 2000 €, pro Veranstaltung jedoch maximal 700 €. Ist die Fachschaft nicht alleiniger Veranstalter, fertigt sie zusätzlich einen Arbeitsbericht an, aus dem insbesondere ersichtlich wird, in welchem Rahmen sie an der Organisation und Durchführung beteiligt war.

(2) Für den Ersatz von Fahrtkosten gilt:

a) bei Fahrten mit der Bahn/ÖPNV ist der kostengünstigste Tarif zu wählen (dass es sich um den kostengünstigsten Tarif handelt, ist gesondert zu dokumentieren). Zuschläge (ICE/IC/EC/D/IR) können ebenfalls beantragt werden. Kosten für eine Bahncard werden nur dann erstattet, wenn die Gesamtkosten der Fahrt incl. Bahncard die Gesamtkosten ohne Bahncard nicht übersteigen. b) Fahrtkosten am Tagungsort mit Bahn/ÖPNV werden entsprechend a) abgerechnet Fahrten mit dem Auto entsprechend c). c) Bei Anfahrt mit dem Auto werden die Kosten von 0,30 €/km und Auto pauschal erstattet. Es wird vorausgesetzt, dass in einem Auto 4 Personen mitfahren können. Bei Anfahrten mit dem Bus werden Kosten in den Grenzen der Höchstbeträge erstattet. d) Autofahrten, Flüge und Busse werden maximal bis zur Höhe des günstigsten Bahntarifs entsprechend a) gezahlt. e) Fahrten ins Ausland bedürfen der Vorankündigung.

(3) Die Kosten des Erstsemesterinfos werden nur insoweit übernommen, wie sie nicht durch andere Einnahmen (Anzeigen-, Verkaufspreis) gedeckt sind, dem Antrag sind ein Belegexemplar sowie Kopien der Einnahmequittungen hinzuzufügen.

(4) Verpflegungskosten werden grundsätzlich nicht übernommen, eine Ausnahme bilden entweder Ersti-Frühstück oder Ersti-Grillen.

(5) Kosten für die Durchführung von Lehrveranstaltungen welche von der RFWU Bonn durchzuführen sind, sind nicht ersatzfähig.

§ 31 Ausnahmegenehmigung von BFsG

(1) Maßnahmen, deren zu beantragende Kosten nicht durch § 30 abgedeckt sind, und Fahrten ins Ausland müssen vor Beginn der Maßnahme vorangekündigt werden.

(2) Vorankündigungen sind auf dem Formblatt zu stellen. Eine Begründung der Überschreitung des § 30 bzw. der Notwendigkeit, ins Ausland zu reisen, ebenso wie eine Vorkalkulation der Maßnahme, sind beizufügen.

(3) Vorankündigungen für Veranstaltungen müssen schriftlich mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung dem FSK vorliegen und mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung auf der FK vorgestellt werden.

(4) Die FK kann durch mehrheitliche Annahme der Vorankündigung beschließen, dass die jeweilige Fachschaft bei einem späteren Antrag auf Zubilligung Besonderer Fachschaftengelder in dem durch die Vorankündigung begrenzten Rahmen von § 30 abweichen kann beziehungsweise die Erstattung der Kosten für eine Fahrt ins Ausland beantragen darf. Die Abstimmung der Vorankündigung erfolgt in der auf die Vorstellung folgenden FK.

(5) Die FK hat das Recht, Anträge zurückzuweisen, wenn sie der Ansicht ist, dass diese unberechtigt sind. Ebenso kann die FK lediglich einen Teil der beantragten Summe bewilligen.

(6) Bei der Vorstellung und Abstimmung von Vorankündigungen muss ein Delegierter der antragstellenden Fachschaft anwesend sein, um den Antrag zu begründen und gestellte Fragen zu beantworten. Ist die antragstellende Fachschaft nicht anwesend, müssen die Anträge zurückgestellt werden.

(7) Beschließt die FK die Vorankündigung nicht, gilt die Maßnahme als nicht vorangekündigt. Eine Abweichung von § 30 bzw. die Erstattung der Kosten für eine Fahrt ins Ausland ist dann nicht möglich.

§ 32 Kaution für Veranstaltungen

(1) Fachschaften können für Veranstaltungen einen Vorschuss für an das Studentenwerk oder die Universität zu leistende Kautionen beantragen. Anträge dazu sind an das Fachschaftenkollektiv zu richten und werden von diesem beschieden. Dem Antrag ist eine Vorkalkulation der Veranstaltung beizufügen.

(2) Die geleisteten Vorschüsse sind unmittelbar nach der Veranstaltung, spätestens bis zum 14. Tag nach der Veranstaltung, auf das Konto des AStA zurückzuleisten.

(3) Die geleisteten Vorschüsse können der betreffenden Fachschaft gegenüber mit noch auszuzahlenden AFsG und BFsG aufgerechnet werden.

§ 33 Kriterienkatalog

Das Fachschaftenreferat stellt den Fachschaften einen Geschäftsordnungsauszug über die Regelungen zur Verteilung und Beantragung der für die Fachschaften eingezogenen Beträge zur Verfügung [Kriterienkatalog].

VIII. Schlussbestimmungen

§ 34 Schlussbestimmungen

(1) Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in der AKUT in Kraft.

(2) Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit einer FK, auf der mindestens 20% der Fachschaften vertreten sind. § 15 gilt entsprechend.

(3) Im Falle einer unplanmäßigen Regelungslücke ist die Geschäftsordnung des Studierendenparlaments der RFWU Bonn entsprechend anzuwenden.


Anlage Fachschaftenliste

Liste der Fachschaften der RFWU Bonn mit zugeordneten Studiengängen

Altkatholische Theologie

  • Alt-Katholische und Ökumenische Theologie (Master of Arts)
  • Altkatholische Theologie (Kirchl.Ex.)

Anglistik

  • Allgemeine Sprachwissenschaft (Promotion)
  • Anglistik/Amerikanistik: Literatur- und Kulturwissenschaft (Promotion)
  • Anglistik/Amerikanistik: Sprachwissenschaft (Promotion)
  • Anglistik II (Promotion)
  • Anglistik/Amerikanische Sprache u. Literatur (Promotion)
  • Anglistik/Neuere Englische Literatur (Promotion)
  • Applied Linguistics (Master of Arts)
  • Englische Philologie (Promotion)
  • English Literatures and Cultures (Master of Arts)
  • English Studies (Bachelor of Arts)
  • Keltologie (Bachelor of Arts)
  • North American Studies (Master of Arts)

Archäologie

  • Ägyptologie (Master of Arts)
  • Ägyptologie (Promotion)
  • Archäologien (Bachelor of Arts)
  • Christliche Archäologie (Promotion)
  • Frühgeschichtliche Archäologie und Archäologie der Römischen Provinzen (Master of Arts)
  • Klassische Archäologie (Promotion)
  • Klassische Archäologie (Master of Arts)
  • Kunstgeschichte und Archäologie (Bachelor of Arts)
  • Vor- u. frühgeschichtliche Archäologie (Promotion)

Biologie

  • Biologie (Bachelor of Science)
  • Biologie (Promotion)
  • Mikrobiologie (Master of Science)
  • Molecular Biology and Biotechnology (Master of Science)
  • Organismic Biology, Evolutionary Biology and Palaeobiology (Master of Science)
  • Plant Sciences (Master of Science)

Chemie

  • Chemie (Bachelor of Science)
  • Chemie (Promotion)
  • Chemistry (Master of Science)

ELW

  • Agricultural and Food Economics (Master of Science)
  • Ernährungs- u. Haushaltswissenschaft (Promotion)
  • Ernaehrungswiss. (Promotion)
  • Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften (Bachelor of Science)
  • Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften (Promotion)
  • Humanernährung (Master of Science)
  • Lebensmitteltechnologie (Promotion)
  • Lebensmittelchemie (Promotion)
  • Lebensmittelchemie (Staatsex.)
  • Lebensmitteltechnologie (Master of Science)

Ethnologie / Altamerikanistik

  • Alt-Amerikanistik (Promotion)
  • Altamerikanistik und Ethnologie (Bachelor of Arts)
  • Altamerikanistik/Ethnologie (Master of Arts)
  • Ethnologie (Promotion)
  • Ethnologie unter besond.Berücks.d.Altamerikanistik (Promotion)
  • Kulturstudien zu Lateinamerika/Estudios culturales de America Latina (Master of Arts)
  • Lateinamerika- und Altamerikastudien (Bachelor of Arts)

Evangelische Theologie

  • Ecumenical Studies (Master of Arts)
  • Evangelische Theologie und Hermeneutik (Bachelor of Arts)
  • Evangelische Theologie (Kirchl.Ex.)
  • Evangelische Theologie (Magister Theologiae (ev.))
  • Evangelische Theologie (Master of Arts)
  • Evangelische Theologie (Promotion)
  • Extended Ecumenical Studies (Master of Arts)

GeKoSka

  • Ält.u.Neu.Germanistik (Promotion)
  • Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (Bachelor of Arts)
  • Deutsche Sprache u.ältere deutsche Literatur (Promotion)
  • German and Comparative Literature (Master of Arts)
  • Germanistik (Bachelor of Arts)
  • Germanistik (Master of Arts)
  • Germanistik, Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Komparatistik (Bachelor of Arts)
  • Komparatistik (Master of Arts)
  • Kulturwissenschaft (Promotion)
  • Neuere deutsche Literatur (Promotion)
  • Neuere Deutsche Literaturwissenschaft: Deutsch-Italienische Forschungen (Promotion)
  • Skandinavistik (Bachelor of Arts)
  • Skandinavistik (Master of Arts)
  • Skandinavistik (Promotion)
  • Slavistik (Promotion)
  • Vergleichende Literaturwissenschaft (Promotion)

Geodäsie

  • Geodäsie (Promotion)
  • Geodäsie und Geoinformation (Bachelor of Science)
  • Geodäsie und Geoinformation (Master of Science)
  • Geodäsie und Geoinformation (Promotion)

Geographie

  • Entwicklungsforschung (Promotion)
  • Geographie (Bachelor of Arts)
  • Geographie (Bachelor of Science)
  • Geographie (Master of Science)
  • Geographie (Promotion)
  • Geography of Environmental Risks and Human Security (Master of Science)
  • Historische Geographie (Promotion)
  • Katastrophenvorsorge und Katastrophenmanagement (Master)

Geschichte

  • Alte Geschichte (Promotion)
  • Geschichte (Bachelor of Arts)
  • Geschichte (Master of Arts)
  • Geschichte (Promotion)
  • Historische Hilfswissenschaften u. Archivkunde (Promotion)
  • Mittelalterliche und neuere Geschichte (Promotion)
  • Mittelalterstudien (Master of Arts)
  • Osteuropäische Geschichte (Promotion)
  • Rheinische Landesgeschichte (Promotion)
  • Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte (Promotion)

Griechische und Lateinische Philologie

  • Griechische und Lateinische Literatur der Antike und ihr Fortleben (Master of Arts)
  • Griechische Literatur der Antike und ihr Fortleben (Bachelor of Arts)
  • Griechisch (LA BA Gym Ge)
  • Griechisch (LA MA Gym Ge)
  • Griechische und Lateinische Literatur der Antike und ihr Fortleben (Bachelor of Arts)
  • Klassische Philologie/Griechisch (Promotion)
  • Klassische Philologie/Latein (Promotion)
  • Latein (LA BA Gym Ge)
  • Latein (LA MA Gym Ge)
  • Latein (Promotion)
  • Lateinische Literatur der Antike und ihr Fortleben (Bachelor of Arts)

Informatik

  • Computational Life Sciences (Promotion)
  • Computer Science (Master of Science)
  • Informatik (Bachelor of Science)
  • Informatik (Promotion)
  • Life Science Informatics (Master of Science)

Jura

  • Begleitfach Rechtswissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Deutsches Recht (Master of Laws)
  • Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen (Magister)
  • Law and Economics (Bachelor of Laws)
  • Rechtswissenschaft (Promotion)
  • Rechtswissenschaft (Staatsex.)

Katholische Theologie

  • Katholische Theologie (Kirchl.Ex.)
  • Katholische Theologie (Promotion)
  • Katholische Theologie (Bachelor of Arts)
  • Katholische Theologie (Magister Theologiae (kath.))

Kommunikation in der globalisierten Mediengesellschaft

  • Kommunikation in der globalisierten Mediengesellschaft (Bachelor of Arts)

Kulturanthropologie

  • Kulturanthropologie/Volkskunde (Master of Arts)
  • Kulturanthropologie/Volkskunde (Promotion)

Kunstgeschichte

  • Kunstgeschichte (Bachelor of Arts)
  • Kunstgeschichte (Master of Arts)
  • Kunstgeschichte (Promotion)

Landwirtschaft

  • Agrarwissenschaften (Bachelor of Science)
  • Agrarwissenschaften (Promotion)
  • Agricultural Science and Resource-Management in the Tropics and Subtropics (Master of Science)
  • Naturschutz und Landschaftsökologie (Master of Science)
  • Nutzpflanzenwissenschaften (Master of Science)
  • Tierwissenschaften (Master of Science)

Lehramt

  • Agrarwissenschaft (LA BA Berufskolleg)
  • Agrarwissenschaft (LA MA Berufskolleg)
  • Bildungswissenschaften (LA BA Berufskolleg)
  • Bildungswissenschaften (LA BA Gym Ge)
  • Bildungswissenschaften (LA MA Berufskolleg)
  • Bildungswissenschaften (LA MA Gym Ge)
  • Biologie (LA BA Gym Ge)
  • Biologie (LA MA Gym Ge)
  • Chemie (LA BA Gym Ge)
  • Chemie (LA MA Gym Ge)
  • Deutsch (LA BA Gym Ge)
  • Deutsch (LA MA Gym Ge)
  • Didaktik der Geschichte (Promotion)
  • Didaktik der Naturwissenschaften (Promotion)
  • Englisch (LA BA Gym Ge)
  • Englisch (LA MA Gym Ge)
  • Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft (LA BA Berufskolleg)
  • Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft (LA MA Berufskolleg)
  • Evangelische Religionslehre (LA MA Gym Ge)
  • Evangelische Religionslehre (LA BA Gym Ge)
  • Französisch (LA BA Gym Ge)
  • Französisch (LA MA Gym Ge)
  • Geographie (LA BA Gym Ge)
  • Geographie (LA MA Gym Ge)
  • Geschichte (LA BA Gym Ge)
  • Geschichte (LA MA Gym Ge)
  • Informatik (LA BA Gym Ge)
  • Informatik (LA MA Gym Ge)
  • Italienisch (LA BA Gym Ge)
  • Italienisch (LA MA Gym Ge)
  • Katholische Religionslehre (LA MA Gym Ge)
  • Katholische Religionslehre (LA BA Gym Ge)
  • Lebensmitteltechnologie (Lebensmitteltechnik) (LA BA Berufskolleg)
  • Lebensmitteltechnologie (Lebensmitteltechnik) (LA MA Berufskolleg)
  • Markt und Konsum (LA BA Berufskolleg)
  • Markt und Konsum (LA MA Berufskolleg)
  • Mathematik (LA BA Gym Ge)
  • Mathematik (LA MA Gym Ge)
  • Pflanzenwissenschaften (Pflanzenbau) (LA BA Berufskolleg)
  • Pflanzenwissenschaften (Pflanzenbau) (LA MA Berufskolleg)
  • Philosophie (LA BA Gym Ge)
  • Philosophie (LA MA Gym Ge)
  • Physik (LA BA Gym Ge)
  • Physik (LA MA Gym Ge)
  • Sozialwissenschaften (LA BA Gym Ge)
  • Sozialwissenschaften (LA MA Gym Ge)
  • Spanisch (LA BA Gym Ge)
  • Spanisch (LA MA Gym Ge)
  • Tierwissenschaften (Tierhaltung) (LA BA Berufskolleg)
  • Tierwissenschaften (Tierhaltung) (LA MA Berufskolleg)
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus (LA BA Berufskolleg)
  • Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus (LA MA Berufskolleg)

Mathematik

  • Mathematics (Master of Science)
  • Mathematik (Bachelor of Science)
  • Mathematik (Promotion)

Medienwissenschaften

  • Kommunikationsforschung und Phonetik (Promotion)
  • Kommunikationswissenschaften (Bachelor of Arts)
  • Medienkommunikation (Bachelor of Arts)
  • Medienwissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Medienwissenschaft (Master of Arts)
  • Medienwissenschaft (Promotion)
  • Sprachlernforschung (Bachelor of Arts)
  • Sprachliche Kommunikation (Bachelor of Arts)
  • Übersetzungswissenschaft (Promotion)

Medizin

  • Epidemiologie (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Epidemiologie (Doctor of Philosophy)
  • Experimentelle Medizin (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Experimentelle Medizin (Doctor of Philosophy)
  • Klinische Immunologie (Doctor of Philosophy)
  • Klinische Medizin (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Medizin (Promotion)
  • Medizin (Staatsex.)
  • Medizinische Biometrie (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Medizinische Biometrie (Doctor of Philosophy)
  • Medizinische Neurowissenschaften (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Medizinische Psychologie (Doctor of Philosophy)
  • Medizinische Soziologie (Doctor of Philosophy)
  • Klinische Medizintechnik (Master)
  • Public Health (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Versorgungsforschung (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Versorgungsforschung (Doctor of Philosophy)

Meteorologie

  • Meteorologie (Bachelor of Science)
  • Meteorologie (Promotion)
  • Physik der Erde und Atmosphäre (Master of Science)

Molekulare Biomedizin

  • Biochemistry (Master of Science)
  • Immunobiology: from molecules to integrative systems (Master of Science)
  • Life and Medical Sciences (Master of Science)
  • Molekulare Biomedizin (Bachelor of Science)
  • Molekulare Biomedizin (Promotion)

Musikwissenschaft

  • Musikwissenschaft/Sound Studies (Bachelor of Arts)
  • Musikwissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Musikwissenschaft (Promotion)
  • Sound Studies (Master of Arts)

Neuroscience

  • Neurosciences (Master of Science)
  • Neurowissenschaften (Promotion)

Orient Asia

  • Arabistik (Promotion)
  • Asiatische und Orientalische Schwerpunktsprachen (Bachelor of Arts)
  • Asienwissenschaften (Bachelor of Arts)
  • Asienwissenschaften (Master of Arts)
  • Chinesisch (Bachelor of Arts)
  • Indologie (Bachelor of Arts)
  • Islamwissenschaft/Nahostsprachen (Bachelor of Arts)
  • Islamwissenschaft (Promotion)
  • Japanisch (Bachelor of Arts)
  • Japanologie (Promotion)
  • Koreanisch (Bachelor of Arts)
  • Mongolistik (Promotion)
  • Orientalische Kunstgeschichte (Promotion)
  • Ostasiatische Geschichte (Promotion)
  • Regionalwissenschaft Südostasien (Promotion)
  • Religionstheorie und interreligiöser Dialog (Promotion)
  • Sinologie (Promotion)
  • Sprach- u. Kulturwissenschaft Zentralasiens (Promotion)
  • Südostasienwissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Südostasienwissenschaft (Promotion)
  • Tibetologie (Bachelor of Arts)
  • Tibetologie (Promotion)
  • Vergleichende Religionswissenschaft (Bachelor of Arts)
  • Vergleichende Religionswissenschaft (Promotion)

Pharmazie

  • Arzneimittelforschung (Drug Research) (Master of Science)
  • Arzneimittelwissenschaften (Promotion)
  • Drug Regulatory Affairs (Master)
  • Pharmazie (Promotion)
  • Pharmazie (Staatsex.)

Philosophie

  • Interreligiöse Studien - Philosophie der Religionen (Master of Arts)
  • Philosophie (Bachelor of Arts)
  • Philosophie (Master of Arts)
  • Philosophie (Promotion)

Physik/Astronomie

  • Astronomie/Astrophysik (Promotion o.Ab.Astronomie)
  • Astronomie/Astrophysik (Promotion)
  • Astrophysik (Master of Science)
  • Physik (Bachelor of Science)
  • Physik (Master of Science)
  • Physik (Promotion)

Politik & Soziologie

  • European Studies - Governance and Regulation (Master)
  • Gesellschaften, Globalisierung und Entwicklung (Master of Arts)
  • Politik und Gesellschaft (Bachelor of Arts)
  • Politikwissenschaft (Master of Arts)
  • Politische Wissenschaft (Promotion)
  • Soziologie (Promotion)

Psychologie

  • Erziehungswissenschaft (Promotion)
  • Pädagogik (Promotion)
  • Psychologie (Bachelor of Arts)
  • Psychologie (Bachelor of Science)
  • Psychologie (Master of Science)
  • Psychologie (Promotion)
  • Rechtspsychologie (Master)

Romanistik

  • Deutsch-Italienische Studien (Bachelor of Arts)
  • Deutsch-Italienische Studien (Master of Arts)
  • Deutsch-Französische Studien (Bachelor of Arts)
  • Deutsch-Französische Studien (Master of Arts)
  • Französistik (Bachelor of Arts)
  • Hispanistik (Bachelor of Arts)
  • Italianistik (Bachelor of Arts)
  • Renaissance-Studien (Master of Arts)
  • Romanische Philologie, 2 Teilgebiete (Promotion)
  • Romanische Philologie (Promotion)
  • Romanistik (Bachelor of Arts)
  • Romanistik (Master of Arts)
  • Romanistik/Französische Philologie (Promotion)
  • Romanistik/Iberoromanische Philologie (Promotion)
  • Romanistik/Italienische Philologie (Promotion)
  • Spanische Kultur im europäischen Kontext (Master of Arts)

Steinmann

  • Geologie/Paläontologie (Promotion)
  • Geophysik (Promotion)
  • Geowissenschaften (Bachelor of Science)
  • Geowissenschaften (Master of Science)
  • Geowissenschaften (Promotion)

VWL

  • Economics (Master of Science)
  • Volkswirtschaftslehre (Bachelor of Science)
  • Volkswirtschaftslehre (Promotion)

Zahnmedizin

  • Zahnmedizin (Med.Doc/Doc.of Philosophy)
  • Zahnmedizin (Promotion)
  • Zahnmedizin (Staatsex.)