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Hausordnung

Wir dürfen unsere MakerStation an privilegierter Lage betreiben. Als gemeinnütziger Verein mit intensiver Zusammenarbeit mit der breiten Bevölkerung, Institutionen, Vertragspartnern, Gemeinden und dem Kanton ist es uns ein Anliegen einen guten Eindruck zu hinterlassen und gute Arbeit zu leisten. Wir geben uns daher folgende Hausordnung:

1. Statuten und Charta

Unsere auf https://zigerschlitzmakers.ch publizierten Statuten und die Charta sind Teil der Hausordnung

2. Zutritt und Besucher

Aktive Vereinsmitglieder haben rund um die Uhr Zutritt zur MakerStation und können die vorhanden Geräte und Materialien benutzen. Die Freischaltung für das Türschloss kann beim Vereinspräsidenten erfragt werden. Mieter dürfen Räumlichkeiten und Gerätschaften gemäss Mietvertrag nutzen. Besucher dürfen gerne vorbeikommen, unsere Infrastruktur jedoch nicht selbstständig nutzen oder eigene Projekte umsetzen. Wer Besuch mitbringt, haftet für diesen.

3. Nutzungspriorität

Vereinsanlässe, öffentliche Vorträge oder die Nutzung der Räumlichkeiten durch Dritte bei Vermietung haben Vorrang. Diese Events werden vorzeitig im Slack und auf unserer Homepage angekündigt.

4. Sicherheit

Wir nutzen die zu Verfügung stehende Schutzausrüstung (Gehörschutz, Brillen, Handschuhe, Kittel) und weisen andere darauf hin, wenn sie ungenügend geschützt sind. Lange Haare, lose Kleidung, Ketten, Armbänder und ähnliches können sich in den beweglichen / rotierenden Teilen verfangen. Geräte die einer Einweisung bedürfen, können erst nach Instruktion verwendet werden.

5. Ordnung und Sauberkeit

Unsere Räumlichkeiten und unsere Gerätschaften, Werkzeuge und Arbeitsmaterialien sind da um gebraucht zu werden. Selbstverständlich werden: • alle genutzten Gegenstände vor Verlassen der MakerStation wieder an ihrem angestammten Ort zurückgebracht und/oder weggeräumt • Persönliche Materialien nicht in der MakerStation gelagert. • Elektrische Verbraucher vom Netz getrennt und sachgerecht verstaut. • Alle Lichter vor Verlassen der MakerStation gelöscht. • Abfälle getrennt und regelmässig von den Vereinsmitgliedern entsorgt. • Verschmutzungen sofort beseitigt

6. Schäden und Haftung

„Shit happens“ – umso mehr wenn Horizonte erweitert und neue Fähigkeiten erlernt werden. Scheitern gehört zum Lernfortschritt jedes Makers. Schwamm (resp. Besen/Waschlappen/Desinfektionsmittel) drüber. Wo immer möglich erwarten wir, dass Schäden vom Verursacher selbst beseitigt werden, gerne mit Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen. Ist dies nicht möglich soll ein Mitglied des Vereinsvorstands über das Problem informiert werden und zusammen eine Lösung gesucht und gefunden werden. Wer Geräte ohne Freigabe und Instruktion nutzt, die Geräte bzgl. Ihres eigentlichen Verwendungszwecks missbraucht, unverantwortlich handelt und damit mögliche Schäden in Kauf nimmt haftet für diese und hat für Reparatur oder Ersatz aufzukommen.

7. Datenschutz / Videoüberwachung

Wir sind bemüht unseren Daten Sorge zu tragen. Möchtest du Fotos aus dem Makerspace veröffentlichen? Ja gerne! Frag aber bitte zuerst die abgebildeten Personen ob ihr Bild oder ihr Projekt veröffentlicht werden darf. Im Makerspace filmen Kameras die Räumlichkeiten im Erdgeschoss und im Untergeschoss um Sachbeschädigungen zu dokumentieren, Diebstahl von Vereinseigentum nachzugehen oder Fehlverhalten bei der Nutzung von Geräten bei Schäden zu dokumentieren. Einsicht in das Videomaterial hat nur der Vereinsvorstand. Er behält sich vor diese Daten bei schweren Vergehen an die Polizei oder andere relevante Dritte weiterzugeben.

8. Versicherungen

Unser Verein hat eine Haftschutz- sowie eine Sachversicherung für unser gemeinsames Eigentum und unsere Vereinsaktivitäten abgeschlossen. Unsere Vereinsmitglieder müssen um ihre eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung selbst besorgt sein.

9. Lärm

Respektiert die Bedürfnisse der Mieter im Obergeschoss des Bahnhofgebäudes: Von 08:00 bis 20:00 darf es im Makerspace rund gehen. Danach bitte einen Gang runterschalten. Ausnahme: In der Werkstatt im Untergeschoss darf jederzeit gearbeitet werden – auch mit lauten Geräten.

10. Alkohol / Rauchen

Wir verzichten auf den Konsum alkoholischer Getränke wenn Personen unter 18 Jahren anwesend sind. Zum Feiern und um den grossen Durst zu löschen gibt’s besser Lokale. Wer rauchen will, darf dies ausserhalb der MakerStation gemäss Bahnhofsordnung tun. Bitte steht mit den Zigaretten nicht vor dem Eingang – die Luft in der MakerStation ist sonst schon stickig genug.

11. Verkauf von Getränken und Lebensmitteln

Es ist den Nutzern der MakerStation untersagt Waren zu verkaufen oder zu vermieten welche den avec konkurrieren - auch ausserhalb von dessen Öffnungszeiten.  

12. Verhalten

Wir verhalten uns gegenüber unseren Vereinsmitgliedern sowie gegenüber Dritten allzeit respektvoll und freundlich. Emotionen sind die Würze der Kommunikation und damit ein Teil des gemeinsamen Lebens – Beschimpfungen, unfaire Anschuldigungen oder gar Gewaltanwendung werden jedoch nicht toleriert.

13. Zuwiderhandlungen

Vereinsmitglieder, Vertragspartner, Kursteilnehmer oder andere Benutzer unserer Makerstation, die sich nicht gemäss der vorliegenden Hausordnung verhalten können von Vorstandsmitgliedern oder der/dem Tagesverantwortlichen aus der MakerStation verwiesen werden. Der Vereinsvorstand behält sich vor in schweren Fällen oder bei wiederholten Zuwiderhandlungen die Zutrittsrechte zu Entziehen oder ein Hausverbot auszusprechen. Müssen Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst) aufgeboten werden oder werden diese von Dritten aufgrund des Fehlverhaltens unsere MakerStation-Nutzer aufgeboten, gehen die anfallenden Kosten zu Lasten der Verursacher.

Näfels, 01.09.2020, Der Vereinsvorstand