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Open Educational Resources: Begriff, Status und Lizenzen

Unter Open Educational Ressources werden Lern- und Lehrmaterialien verstanden, die unter einer freien Lizenz stehen und in der Regel digital vorliegen. Von zentraler Bedeutung ist, dass die freien Lizenzen nicht nur den kostenlosen Zugang erlauben (Verfügbarkeit), sondern auch die Verwendung in unterschiedlichen Kontexten, die Veränderung und die Weiterverbreitung. OER ordnen sich damit generell ein in die Idee und Definition von "Open Content" (siehe Wiley, o.D.). Danach müssen OER fünf Verwendungen (die sogenannten "5R") erlauben, um als offen (frei) zu gelten: Retain (Verwahren und Vervielfältigen), Reuse (Verwenden), Revise (Verarbeiten), Remix (Vermischen), Redistribute (Verbreiten) (siehe zur deutschen Übersetzung ausführlicher Muuß-Merholz, 2015).

OER sind "Teil einer größeren Bewegung, die das 'Open' als Ausgangspunkt für einen neuen Umgang mit Informationen nimmt" (Muuß-Merholz, 2018, S. 45). Dazu gehört in erster Linie sicher die Open Source Bewegung (Software), die als eine wesentliche Basis der 'Openness'-Bewegung gesehen werden kann, für den Wissenschaftsbereich die Open Access Bewegung, die freien Zugang zu allen wissenschaftlichen Veröffentlichungen anstrebt (siehe dazu grundlegend: Suber 2012) und neuerdings auch die Open Science Bewegung, die die Öffnung von Wissenschaft ausdehnen möchte auf alle Produkte (auch Forschungsdaten), Erkenntnisse und Arbeitsprozesse im wissenschaftlichen Forschungs- und Publikationsprozess (siehe dazu bspw. Heise, 2017), wie auch die noch junge Open Data Bewegung, die eine Öffnung und Verwendbarkeit für alle Arten von öffentlichen ("governmental") Daten fordert.

Als Urheber des Begriffs Open Educational Resources kann die UNESCO gelten (UNESCO, 2002, S. 24), die auch heute noch als "Treiber weltweiter Diskussionen gilt" (siehe hierzu und dem folgenden Muuß-Merholz, 2018, S. 40f.). Inzwischen bekennen sich bspw. auch die EU-Kommission und die OECD zu OER (ebd., S. 41). Anders als bspw. in den USA, wo die OER-Bewegung schnell wuchs und Einfluss gewann, waren freie Lern- und Lehrmaterialien in Deutschland lange kaum ein Thema. Erst seit etwa 2012 werden auch hier verstärkt Diskussionen über OER geführt und das Thema wird inzwischen staatlicherseits intensiv gefördert. Ausdruck fand das in den oben bereits genannten Aussagen der Koalitionsverträge von 2013 und 2017, und auch in den meisten Bundesländern wurde das Thema aufgegriffen, wie eine Studie bereits 2015 zeigte (Ebner et al., 2015). In Bremen waren OER 2013 Thema einer Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion in der Bürgerschaft (Bremische Bürgerschaft, 2013).

Um der bis dato trotz zahlreicher politischer Empfehlungen nur sehr geringen Rezeption und Umsetzung von OER in den Bildungsinstitutionen selbst entgegenzuwirken, schrieb das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Januar 2016 eine "Richtlinie zur Förderung von Offenen Bildungsmaterialien (Open Educational Resources - OERInfo)" aus (BMBF, 2016). Die Förderrichtlinie zielte "auf die breite Sichtbarmachung der mit OER verbundenen Potenziale und auf den Aufbau von Kompetenzen zur Nutzung, Erstellung und Verbreitung von offenen Bildungsmaterialien." (ebd.). Mit dieser Förderrichtlinie wurden bis zum 30.9.2018 insgesamt 24 Projekte gefördert, die im Kern darauf zielten, Multiplikatoren und Multiplikatorinnen aus den Bildungsbereichen Schule, Hochschule, Weiterbildung und Berufsbildung für die Erstellung und Nutzung von OER zu qualifizieren (Synergie 2018, S. 8-9, 18). Eines dieser Projekte war edulabs ("Dokumentation der Projekte der OERInfo 2017/2018", 2018, S. 222-231), das über das Thema OER hinaus "didaktische, technische und gestalterische Fähigkeiten für offene Bildung" bündeln will (ebd. S. 222) und außerdem eine Sammlung von OER Materialien und Unterrichtsideen aufgebaut hat (https://edulabs.de/oer). Der Autor dieser Arbeit war als 'Multiplikator' an diesem Projekt beteiligt (s.u.).

Um als OER zu gelten, muss eine Ressource eine freie Lizenz verwenden (siehe zum folgenden ausführlich Kreutzer, 2016, S. 29ff., und Muuß-Merholz, 2018, S. 47ff.). OER Materialien unterstehen natürlich auch dem Urheberrecht, d.h. ihre urheberrechtlichen Bestimmungen müssen vom Urheber festgelegt werden. "Freie Lizenzen sind (...) eine Krücke, um das Vorankommen im widrigen Feld des Urheberrechts ein Stück weit zu erleichtern" (Muuß-Merholz, 2018, S. 47). Für OER wie auch generell für viele Nicht-Software-Ressourcen (Text, Audio, Video, Bild etc.) haben sich die Creative Commons Lizenzen (CC) inzwischen als de-facto Standard etabliert. Die CC-Lizenzen sind modulartig aufgebaut, die Module können kombiniert werden, so dass die Nutzer sich eine für sie passende Lizenz wählen können. Sie gelten, das ist für juristische Laien wie Lehrerinnen und Lehrer bedeutsam, als rechtssicher, d.h. sie sind solide und verlässliche sowie weltweit gültige Vertragsgrundlage (Muuß-Merholz 2018, S. 56).