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Torrorists%2FBeitragsordnung.mw
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== Beitragsordnung ==
'''§ 1 Zweck'''
Diese Beitragsordnung des Vereins „Torrorists e.V.” (nachfolgend Verein genannt) regelt die Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise der von den Mitgliedern zu entrichtenden Beiträge.
'''§ 2 Änderungen der Beitragsordnung'''
(1) Die Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen. Sie ist kein Bestandteil der Satzung, daher gilt für ihre Änderung nicht die in § 7 Abs. 14 der Satzung festgelegte qualifizierte Mehrheit für Satzungsänderungen.
(2) Änderungen der Beitragsordnung werden jeweils zum Ende des Quartals wirksam, in dem sie beschlossen wurden. Erfolgt der Beschluss weniger als sechs Wochen vor Ende des Quartals, so werden sie mit Ablauf des folgenden Quartals wirksam.
'''§ 3 Beitragshöhe'''
(1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 15 Euro im Quartal.
(2) Der Beitrag kann in begründeten Fällen ermäßigt werden.
(3) Ein Antrag auf Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags ist an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet allein und abschließend über die Ermäßigung und die Höhe des ermäßigten Beitrags.
(4) Die Ermäßigung gilt nach dem Beschluss nach Abs. 3 ab dem nächsten fälligen Beitrag.
(5) Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Mitglieds, die zum Wegfall der Gründe für die Ermäßigung führen, sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.
(6) Der Vorstand kann den Wegfall der Ermäßigung beschließen. Dies teilt er dem Mitglied mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Quartals mit.
'''§ 5 Fälligkeit und Zahlungsweise'''
(1) Der Mitgliedsbeitrag wird erstmals am Tag des Erwerbs der Mitgliedschaft fällig, sodann zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.9. des Jahres.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel durch Einzugsermächtigung bei Fälligkeit vom Girokonto abgebucht.
(3) Mitglieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen sicherstellen, dass der Beitrag bei Fälligkeit auf dem Vereinskonto eingegangen ist.
(4) Die Gebühren für Rücklastschriften trägt das Mitglied.
'''§ 6 Vereinskonto'''
(1) Mitgliedsbeiträge sind auf das folgende Konto zu zahlen
Kontoinhaber: Kontonummer:
Name der Bank: Bankleitzahl:
(2) Zahlungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen des Mitgliedsbeitrags anerkannt.
Beschlossen durch die Gründungsversammlung am 12.03.2013 in Mannheim.
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