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Satzung: Fördermitgliedschaft reparieren #15

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6 changes: 3 additions & 3 deletions Satzung.tex
Expand Up @@ -116,7 +116,7 @@ \section{Mitgliederversammlung}
\item Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
\item Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das
Vereinsinteresse erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23\%
der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des Zweckes und der
der ordentlichen Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des Zweckes und der
Gründe verlangt wird.
\item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den
Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2~Wochen bei
Expand Down Expand Up @@ -147,15 +147,15 @@ \section{Mitgliederversammlung}
\end{itemize}
\item Die Mitgliederversammlung gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung.
\item Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als
beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23\% der Mitglieder anwesend
beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder anwesend
sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf
folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen
Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur
Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes ordentliche
Mitglied hat eine Stimme. Fördermitglieder sind berechtigt, an den
Versammlungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt.
der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
\item Die Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung ist nur
möglich, wenn bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e.~g. Rechts
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