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Änderungsantrag: Hetti und Simon. Streichung von Telefax als Kommunik…
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MacLemon committed Jul 24, 2016
1 parent ad14c4f commit 01a8a7c
Showing 1 changed file with 2 additions and 2 deletions.
4 changes: 2 additions & 2 deletions Metalab_statuten.txt
Original file line number Diff line number Diff line change
Expand Up @@ -111,9 +111,9 @@ Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§
(d) Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s (§ 21 Abs.5 zweiter Sat zVereinsG, § 14 Abs.2 dritter Satz dieser Statuten),
(e) Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten) binnen vier Wochen statt.

(3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe von Versammlungsort und Zeit sowie der vorläufigen Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a–c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs. 2 lit. d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs. 2 lit. e).
(3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, mittels per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekanntgegebene E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe von Versammlungsort und Zeit sowie der vorläufigen Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand (Abs. 1 und Abs. 2 lit. a–c), durch die/einen Rechnungsprüfer (Abs. 2 lit. d) oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator (Abs. 2 lit. e).

(4) Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen. Weitere Anträge können auf Antrag eines Mitgliedes durch einen Beschluß des Vorstandes während der Versammlung selbst zur Tagesordnung hinzugefügt werden.
(4) Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich oder per E-Mail einzureichen. Weitere Anträge können auf Antrag eines Mitgliedes durch einen Beschluß des Vorstandes während der Versammlung selbst zur Tagesordnung hinzugefügt werden.

(5) Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.

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1 comment on commit 01a8a7c

@wilhelmy
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