-
Notifications
You must be signed in to change notification settings - Fork 6
New issue
Have a question about this project? Sign up for a free GitHub account to open an issue and contact its maintainers and the community.
By clicking “Sign up for GitHub”, you agree to our terms of service and privacy statement. We’ll occasionally send you account related emails.
Already on GitHub? Sign in to your account
Statutenänderungsantrag Restrukturierung #23
Conversation
Metalab_statuten.md
Outdated
@@ -116,7 +116,7 @@ Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§ | |||
|
|||
## § 9: Generalversammlung | |||
|
|||
(1) Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt. | |||
(1) Die Generalversammlung ist die Generalversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet in der Regel alle zwei Wochen, mindestens jedoch einmal pro Jahr statt. |
There was a problem hiding this comment.
Choose a reason for hiding this comment
The reason will be displayed to describe this comment to others. Learn more.
VerG §5 Abs 2 definiert eine "Mitgliedeversammlung", keine "Generalversammlung".
There was a problem hiding this comment.
Choose a reason for hiding this comment
The reason will be displayed to describe this comment to others. Learn more.
Danke für den Hinweis, da war ich beim Search & Replace ein bissl zu unvorsichtig. Es sollte natürlich "Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002" heißen, alle anderen Erwähnungen von Mitgliederversammlung werden aber durch Generalversammlung ersetzt.
Metalab_statuten.md
Outdated
@@ -116,7 +116,7 @@ Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§ | |||
|
|||
## § 9: Generalversammlung | |||
|
|||
(1) Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt. | |||
(1) Die Generalversammlung ist die Generalversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet in der Regel alle zwei Wochen, mindestens jedoch einmal pro Jahr statt. |
There was a problem hiding this comment.
Choose a reason for hiding this comment
The reason will be displayed to describe this comment to others. Learn more.
Das Vereinsgesetz 2002 behinhaltet keine "Generalversammlung" das muss nach VerG § 5. (1) zwingend "Mitgliederversammlung" heißen.
There was a problem hiding this comment.
Choose a reason for hiding this comment
The reason will be displayed to describe this comment to others. Learn more.
Danke für den Hinweis, da war ich beim Search & Replace ein bissl zu unvorsichtig. Es sollte natürlich "Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002" heißen, alle anderen Erwähnungen von Mitgliederversammlung werden aber durch Generalversammlung ersetzt.
Metalab_statuten.md
Outdated
@@ -103,7 +103,7 @@ Hinzu kommt als unterstützendes ideelles Mittel die Bereitstellung der technisc | |||
|
|||
(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. | |||
|
|||
(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben. | |||
(4) Die Mitglieder sind mindestens einmal im Jahr bei einer Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben. |
There was a problem hiding this comment.
Choose a reason for hiding this comment
The reason will be displayed to describe this comment to others. Learn more.
Widerspricht imho VerG 4. Abschnitt Vereinsgebarung - Informationspflicht
§ 20. Das Leitungsorgan ist verpflichtet, in der Mitgliederversammlung die Mitglieder über die Tätigkeit und die finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren.
There was a problem hiding this comment.
Choose a reason for hiding this comment
The reason will be displayed to describe this comment to others. Learn more.
Guter Punkt, ich mach die Änderung wieder rückgängig.
Dies ist ein Antrag zur Statutenänderung zur Metalab Generalversammlung 2019.
Der Zweck dieses Antrages ist die Anregung des Vereinslebens durch eine Anpassung der Entscheidungsfindungsprozesse im Metalab. Konkret sieht dieser Vortrag zwei große Änderungen vor:
Konkrete Statutenänderungen enthalten in diesem Antrag: