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Statutenänderungsantrag Restrukturierung #23

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wants to merge 3 commits into from

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burnoutberni
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Dies ist ein Antrag zur Statutenänderung zur Metalab Generalversammlung 2019.

Der Zweck dieses Antrages ist die Anregung des Vereinslebens durch eine Anpassung der Entscheidungsfindungsprozesse im Metalab. Konkret sieht dieser Vortrag zwei große Änderungen vor:

  1. Der Jour-Fixe wird formalisiert. Genauer gesagt wird eine Generalversammlung planmäßig alle 2 Wochen vorgesehen und die Einberufung erleichtert. Der derzeitige Jour-Fixe wird dadurch auf einer formellen Ebene zu dem, was er praktisch bereits derzeit ist: Das höchste Entscheidungsgremium im Metalab-Alltag.
  • Wie bei jeder anderen Generalversammlung auch sind dann beim Jour-Fixe nur mehr ordentliche Mitglieder stimmberechtigt. Gepaart mit Punkt 2 findet dadurch eine Selbstreglementierung der Entscheidungen und des Wachstums des Metalabs statt. Wer sich an den Entscheidungen im Metalab beteiligen will, muss sich zuerst als verlässlicher Teil der Community herausgestellt haben.
  1. Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet zukünftig die neue, regelmäßige Generalversammlung. Fördermitgliedschaften werden weiterhin als nicht stimmberechtigte, aber zahlende Mitglieder geführt.
  • Dadurch entsteht ein neuer Mitgliedswerdungsprozess: Wer neu ins Metalab kommt, lernt den Raum zuerst als Nicht-Mitglied kennen (und hoffentlich schätzen), kommt dann regelmäßiger ins Lab und wird Fördermitglied, um sich an der Erhaltung des Metalabs zu beteiligen. Erst wenn sich herausstellt, dass es sich um einen verlässlichen, neuen Teil der Community handelt, wird die ordentliche Mitgliedsschaft angeboten.

Konkrete Statutenänderungen enthalten in diesem Antrag:

  • Ehrenmitgliedschaft gestrichen
  • Fördermitglieder explizit nicht stimmberechtigt
  • Aufnahme ordentlicher Mitglieder durch GV
  • Verkürzung der Ausschlussfristen bei Zahlungsverzug
  • Mitgliederversammlung -> Generalversammlung (kosmetisch)
  • Finanzinformationen Vorstand -> GV nur einmal pro Jahr (nicht bei jeder GV)
  • GV alle 2 Wochen (Jour Fixe -> GV)
  • GV-Einladung nur 1 Woche vorher über intern@ notwendig
  • Statutenänderungen und Auflösung nur durch Beschluss von zwei aufeinanderfolgender GVs
  • Obfrau/Obmann -> Vorsitzende/r (kosmetisch)
  • Einfache Vorstandsmitglieder statt gewählter Stellvertreter/innen (Vorstand kann dann selbst intern Stellvertreter/innenrollen verteilen)
  • Enthebung/Rücktritt von einfachen Vorstandsmitgliedern unmittelbar wirksam (nicht erst mit Nachbesetzung)

@@ -116,7 +116,7 @@ Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§

## § 9: Generalversammlung

(1) Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt.
(1) Die Generalversammlung ist die Generalversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet in der Regel alle zwei Wochen, mindestens jedoch einmal pro Jahr statt.
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Danke für den Hinweis, da war ich beim Search & Replace ein bissl zu unvorsichtig. Es sollte natürlich "Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002" heißen, alle anderen Erwähnungen von Mitgliederversammlung werden aber durch Generalversammlung ersetzt.

@@ -116,7 +116,7 @@ Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§

## § 9: Generalversammlung

(1) Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal pro Jahr statt.
(1) Die Generalversammlung ist die Generalversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet in der Regel alle zwei Wochen, mindestens jedoch einmal pro Jahr statt.
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Das Vereinsgesetz 2002 behinhaltet keine "Generalversammlung" das muss nach VerG § 5. (1) zwingend "Mitgliederversammlung" heißen.

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Danke für den Hinweis, da war ich beim Search & Replace ein bissl zu unvorsichtig. Es sollte natürlich "Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002" heißen, alle anderen Erwähnungen von Mitgliederversammlung werden aber durch Generalversammlung ersetzt.

@@ -103,7 +103,7 @@ Hinzu kommt als unterstützendes ideelles Mittel die Bereitstellung der technisc

(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.

(4) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
(4) Die Mitglieder sind mindestens einmal im Jahr bei einer Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren. Wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies unter Angabe von Gründen verlangt, hat der Vorstand den betreffenden Mitgliedern eine solche Information auch sonst binnen vier Wochen zu geben.
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Widerspricht imho VerG 4. Abschnitt Vereinsgebarung - Informationspflicht
§ 20. Das Leitungsorgan ist verpflichtet, in der Mitgliederversammlung die Mitglieder über die Tätigkeit und die finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren.

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Guter Punkt, ich mach die Änderung wieder rückgängig.

@luto luto closed this Sep 12, 2023
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