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mauruswollensak committed Mar 24, 2024
1 parent e87a2c8 commit 4de4412
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Checkliste
Unterlagen für den Jahresabschluss
(nach neuem Rechnungslegungsrecht)
Flüssige Mittel
 Kasse
Bestandesmeldung bzw. Kassabuch, wenn vorhanden (unterzeichnet!)
 Post
Vollständige Kontoauszüge sämtlicher Konten
 Banken
Vollständige Kontoauszüge sämtlicher Banken und Konten
Forderungen
 Kundenguthaben
Auflisten von sämtlichen an Kunden gestellte Rechnungen, die das
abzuschliessende Geschäftsjahr betreffen, welche aber noch nicht bezahlt
wurden (Kopien beilegen). Solche die unter Umständen nicht mehr bezahlen
werden, mit dem Vermerk «gefährdet» auflisten
 Übrige Guthaben
– Kontoauszug WIR-Guthaben
– Vorauszahlungen an Lieferanten
– Rückvergütungen von Lieferanten
– Rückvergütungen von Versicherungen
– Andere Guthaben (Kautionen, Boni etc.)
 Aktive Rechnungs-
abgrenzung
– Im alten Geschäftsjahr vorausbezahlte Aufwendungen, die das neue

Geschäftsjahr betreffen (Mieten, Versicherungen etc.)
– Noch nicht erhaltene Erträge, welche das alte Geschäftsjahr betreffen
Vorräte
 Warenvorräte
Zählen und auflisten sämtlicher sich am Bilanzstichtag in der Unternehmung
befindenden Vorräte
 Angefangene Ar-
Auflisten geleistete Arbeitsstunden, bezogenen Fremdleistungen und


beiten/Nicht fakt.
Materialwerte (pro Auftrag)

Dienstleistungen
Bewertung am Bilanzstichtag

– Handelswaren
Höchstens zum Einstandspreis (dem ursprünglich bezahlten Preis) der Waren,
bei sinkenden Preisen zum Tageswert

– Rohmaterial
Höchstens zum Einstandspreis (dem bezahlten Preis) des Rohmaterials
(unverarbeitete Materialien), bei sinkenden Preisen zum Tageswert

– Hilfs-/


Betriebsmaterial
Zum Beispiel Verpackungsmaterial, Heizungsmaterial etc. höchstens zum
Einstandspreis der Waren, bei sinkenden Preisen zum Tageswert

– Halb- und


Fertigfabrikate
Materialwerte und eingesetzte (noch nicht bewertete) Arbeitsstunden
Fortsetzung Rückseite
Checkliste Unterlagen für den Jahresabschluss
(Fortsetzung)
Kurzfristiges Fremdkapital
 Verbindlichkeiten
Auflisten von sämtlichen unbezahlten Rechnungen von Lieferanten und anderen
Leistungserbringern, die das alte Geschäftsjahr betreffen, aber erst im neuen
Geschäftsjahr bezahlt werden (Kopien beilegen)
 Passive
Rechnungs­
abgrenzung
– Noch ausstehende Rechnungen des alten Geschäftsjahres, welche erst im neuen

Geschäftsjahr zu erwarten sind, z. B. Lieferantenrechnungen, Telefonrechnungen,

AHV-Nachzahlungen etc.
– Zu früh erhaltene Erträge, welche bereits das nächste Geschäftsjahr betreffen
– Vorauszahlungen von Kunden
Langfristiges Fremdkapital
 Darlehen
Bestandes- und Zinsabrechnungen
 Hypotheken
Auszüge, Zinsabrechnungen
Verschiedene Angaben
 Personalwesen

Für die Erarbeitung folgender Dokumente

Lohnmeldeformulare
BVG-Schlussabrechnungen
 AHV-Schlussabrechnungen
Lohnausweise (wenn vorhanden)
UVG-Schlussabrechnungen

benötigen wir eine detaillierte Personalliste mit folgenden Angaben:
Name, Vorname, Adresse, neue Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer), Arbeitsort und Abteilung,
Beschäftigungsdauer, Jahresbruttolohn inkl. Provisionen und Gratifikationen
 Mehrwertsteuer
Abrechnungsformular
Besonderheiten der Aktiengesellschaft und GmbH (nicht abschliessend)
 Angaben

zum Anhang
 Anzahl Mitarbeitende in Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
 Verpflichtungen gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
Eigentumsbeschränkungen auf dem Anlagevermögen (Eigentumsvorbehalte)
Offene Leasingverbindlichkeiten
Eventualverbindlichkeiten
Ausgegebene Obligationsanleihen
Beteiligungen
Bürgschaften, Garantieverpflichtungen
Angaben über eigene Aktien im Besitz der Unternehmung
Weitere relevante Angaben wie z. Bsp. zu laufenden Gerichtsverfahren u.a.
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AGB für SAC-Hütten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten


1 Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren auf dem Reglement Hütten und Infrastruk-
tur. Sie gelten für alle Reservationen in den offiziellen SAC-Hütten gemäss Art. 1.3 des Regle-
ments Hütten und Infrastruktur resp. den gelisteten SAC-Hütten auf www.sac-cas.ch.


2 Gastaufnahmevertrag und Reservation

2.1 Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der reservierenden
Person (in der Folge Gast genannt) und der/dem verantwortlichen Hüttenwart/in abgeschlossen, in
unbewarteten oder von Sektionsmitgliedern bewarteten Hütten zwischen dem Gast und der hüt-
tenbesitzenden Sektion.

2.2 Die Reservation von Schlafplätzen und Halbpension wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie
mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die AGB in Kraft.

2.3 Bei der Reservation von Schlafplätzen über das Online-Hüttenreservations-System (OHRS)
kann die Angabe der Kreditkartendaten verlangt werden.


3. Vorauszahlung / Anzahlung

3.1 Jede/r Hüttenwart/in ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung /
Anzahlung zu verlangen. Die maximale Höhe der Vorauszahlung / Anzahlung kann dem Gegen-
wert der gesamten reservierten Dienstleistung entsprechen. Die Zahlung muss bis zum ver-
einbarten Datum überwiesen sein, ansonsten gilt die Reservation als nicht bestätigt. Eine Rück-
zahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullationsbedingungen.

3.2 Für offiziell ausgeschriebene Sektionstouren werden keine Vorauszahlungen erhoben. Die
Sektionen verpflichten sich, für allfällige Entschädigungen gemäss den Annullationsbedingungen
einzustehen.


4. Annullationsbedingungen / No-show-Gebühr

4.1 Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens 2 Ta-
ge vor der reservierten Übernachtung bis um 18.00 Uhr über das OHRS oder telefonisch kostenlos
möglich.

4.2 Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder
Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in berechtigt, die No-show-Gebühr der hin-
terlegten Kreditkarte zu belasten bzw. in Rechnung zu stellen.
Die maximale Höhe der No-show-Gebühr kann dem Gegenwert der gesamten reservierten und
nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung (Übernachtung und Halbpension) entsprechen. Die
No-show-Gebühr ist sowohl bei der Reservationsanfrage als auch bei der Reservationsbestätigung
gegenüber dem Gast klar zu kommunizieren.

4.3 Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nach-
weist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätig-
te Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe
gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verun-
möglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernach-
tung darüber zu informieren.





AGB für SAC-Hütten

4.4 Art. 4.1, 4.2 und 4.3 gelten auch bei vorzeitiger Abreise.


5. Rücktritt durch den/die Hüttenwart/in
Der/die Hüttenwart/in kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
 Höhere Gewalt oder andere vom/von der Hüttenwart/in nicht vertretbare Umstände.
 Gast verstösst während seines Aufenthalts markant gegen die Hüttenordnung des SAC;
 Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig.
Bei einem Rücktritt des/der Hüttenwart/in aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein
Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt im Rahmen
der Annullationsbedingungen grundsätzlich geschuldet, ausser bei höherer Gewalt.

6. Ausweispflicht

6.1 Ermässigte Übernachtungstarife für Mitglieder des SAC und von Organisation mit Gegenrecht
werden nur gegen gültigen Ausweis gewährt.

6.2 Gratisübernachtungen für Bergführer in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des
gültigen IVBV-Ausweises und des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Ge-
genrecht gewährt.


7. Zahlung

7.1 Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Die
Zahlung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Ver-
fügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich.

7.2 In nicht bewarteten SAC-Hütten sind die Übernachtungskosten in bar in den dafür bezeichne-
ten Kassen oder mittels Banküberweisung innert 10 Tagen zu begleichen.


8. Haftungsausschluss

Sämtliche schriftlichen und mündlichen Auskünfte von Hüttenwart/innen (z.B. über Tourenverhält-
nisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenwahl etc.) werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und
nach bestem Wissen und Gewissen sowie aus Erfahrung erteilt. Die Hüttenwart/innen übernehmen
jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verant-
wortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenwart/innen und des SAC für Schäden jeglicher
Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Auskünfte ergeben könnten, ist ausgeschlos-
sen.


9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten unterstehen Schweizerischem Recht. Ge-
richtsstand ist die Standortgemeinde der Hütte.




Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten wurden von der Abgeordnetenversamm-
lung am 29. August 2020 verabschiedet und treten 1. November 2020 in Kraft.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Bundes für Dienstleistungsaufträge


1.
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von
Verträgen über Dienstleistungen (ausgenommen Baudienstleistungen).
1.2 Mit der Einreichung des Angebots gelten sie vom Anbieter als akzeptiert.
1.3 Änderungen oder Ergänzungen müssen von der Auftraggeberin schriftlich bestätigt wer-
den.

2.
Angebot
2.1 Das Angebot einschliesslich Demonstration erfolgt unentgeltlich, sofern in der Offer-
tanfrage nichts anderes vermerkt ist.
2.2 Der Anbieter reicht das Angebot gestützt auf die Offertanfrage ein. Es steht ihm frei, zu-
sätzlich Varianten einzureichen.
2.3 Das Angebot ist während drei Monaten seit Einreichung verbindlich.

3.
Vergütung
3.1 Der Anbieter erbringt die Leistungen zu Festpreisen oder nach Aufwand mit oberer Be-
grenzung der Vergütung (Kostendach). Er gibt in seinem Angebot die Kostenarten und
Kostensätze bekannt.
3.2 Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig
sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere alle Nebenkosten wie Spesen,
Sekretariatsleistungen, alle Sozialleistungen und andere Entschädigungsleistungen für
Krankheit, Invalidität und Todesfall sowie öffentliche Abgaben. Die Teuerung wird nur
nach besonderer schriftlicher Vereinbarung berücksichtigt.
3.3 Die Vergütung wird gemäss Zahlungsplan fällig. Sie richtet sich nach Arbeitsfortschritt
und aufgelaufenem Aufwand. Der Anbieter macht sie bei Fälligkeit mit Rechnung gel-
tend. Die Auftraggeberin leistet fällige Zahlungen innerhalb von dreissig Tagen nach Er-
halt der Rechnung.

4.
Ausführung
4.1 Der Anbieter verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Vertragserfüllung.
4.2 Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen erfolgen schriftlich.
4.3 Der Anbieter informiert die Auftraggeberin regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten
und zeigt ihr sofort schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung
beeinträchtigen. Der Auftraggeberin steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über
alle Teile des Auftrags zu.
4.4 Der Anbieter erfüllt den Auftrag grundsätzlich persönlich und darf die Auftraggeberin Drit-
ten gegenüber nicht verpflichten.
4.5 Er setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
ein. Er beachtet dabei insbesondere das Interesse der Auftraggeberin an Kontinuität. Er
ersetzt auf Verlangen der Auftraggeberin innert nützlicher Frist Mitarbeiter und Mitarbei-
terinnen, welche nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder sonst wie
die Vertragserfüllung beeinträchtigen.

5.
Schutzrechte
5.1 Alle bei der Vertragserfüllung (Erbringung der Dienstleistung) entstandenen Schutzrechte
des geistigen Eigentums gehören der Auftraggeberin.


5.2 Der Anbieter verpflichtet sich, Forderungen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten
unverzüglich abzuwehren und sämtliche Kosten inbegriffen Schadenersatzleistungen,
welche der Auftraggeberin daraus entstehen, zu übernehmen.
5.3 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über solche Forderungen
in Kenntnis zu setzen und ihm alle zu ihrer Abwehr dienlichen Unterlagen zur Verfügung
zu stellen, soweit nicht Geheimhaltungsgründe entgegenstehen.

6.
Wahrung der Vertraulichkeit
6.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch
allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsab-
schlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen.
Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
6.2 Will der Anbieter mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, bedarf
er der schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin.

7.
Verzug
7.1 Der Anbieter kommt bei Nichteinhalten der in der Vertragsurkunde als verzugsbegrün-
dend vereinbarten Termine (Verfalltagsgeschäfte) ohne weiteres in Verzug, in den übri-
gen Fällen nach Mahnung unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist.
7.2 Wird bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, kann die Auftraggeberin unter schriftlicher
Mitteilung an den Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Die bis zur Vertragsauflösung er-
brachten Leistungen sind zu vergüten.
7.3 Kommt der Anbieter in Verzug, so schuldet er eine Konventionalstrafe in der Höhe von
1‰ der Vergütung pro Verspätungstag, höchstens aber 10% der gesamten Vergütung.
7.4 Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Anbieter nicht von seinen vertraglichen
Verpflichtungen. In Fällen höherer Gewalt ist keine Konventionalstrafe geschuldet.

8.
Gewährleistung
8.1 Der Anbieter haftet für getreue und sorgfältige Ausführung und garantiert, dass seine
Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen sowie dem aktuellen
Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
8.2 Er haftet für Schäden, den seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Ausübung ihrer Ver-
richtungen verursachen.

9.
Widerruf und Kündigung
9.1 Der Auftrag kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich widerrufen oder gekündigt
werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten.
9.2 Schadenersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit bleiben vorbehalten. Aus-
geschlossen ist der Ersatz entgangenen Gewinns.

10. Abtretung und Verpfändung
Die dem Anbieter aus dem vorliegenden Vertrag zustehenden Forderungen dürfen ohne
schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin weder abgetreten noch verpfändet werden.

11. Verfahrensgrundsätze
11.1 Für Leistungen in der Schweiz hält der Anbieter für seine Arbeitnehmer und Arbeitneh-
merinnen die Arbeitsschutzbestimmung und Arbeitsbedingungen am Ort der Leistung
ein. Er gewährleistet die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohn-
gleichheit. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalar-
beitsverträge, wo diese fehlen die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedin-
gungen.

11.2 Hält der Anbieter die Verfahrensgrundsätze nicht ein, so schuldet er eine Konventional-
strafe. Sie beträgt 10% der Vertragssumme, mindestens 3’000 Franken, aber höchstens
100’000 Franken.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1 Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär die Be-
stimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
12.2 Gerichtsstand ist Bern, sofern vertraglich nichts anders vereinbart wurde.

BKB 01.03.2001
Herausgegeben von der Beschaffungskommission des Bundes (BBL)
Holzikofenweg 36, 3003 Bern


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