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data/clean/16_Checkliste_Unterlagen_Jahresabschluss_NRLR.txt
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Original file line number | Diff line number | Diff line change |
---|---|---|
@@ -0,0 +1,127 @@ | ||
Checkliste | ||
Unterlagen für den Jahresabschluss | ||
(nach neuem Rechnungslegungsrecht) | ||
Flüssige Mittel | ||
Kasse | ||
Bestandesmeldung bzw. Kassabuch, wenn vorhanden (unterzeichnet!) | ||
Post | ||
Vollständige Kontoauszüge sämtlicher Konten | ||
Banken | ||
Vollständige Kontoauszüge sämtlicher Banken und Konten | ||
Forderungen | ||
Kundenguthaben | ||
Auflisten von sämtlichen an Kunden gestellte Rechnungen, die das | ||
abzuschliessende Geschäftsjahr betreffen, welche aber noch nicht bezahlt | ||
wurden (Kopien beilegen). Solche die unter Umständen nicht mehr bezahlen | ||
werden, mit dem Vermerk «gefährdet» auflisten | ||
Übrige Guthaben | ||
– Kontoauszug WIR-Guthaben | ||
– Vorauszahlungen an Lieferanten | ||
– Rückvergütungen von Lieferanten | ||
– Rückvergütungen von Versicherungen | ||
– Andere Guthaben (Kautionen, Boni etc.) | ||
Aktive Rechnungs- | ||
abgrenzung | ||
– Im alten Geschäftsjahr vorausbezahlte Aufwendungen, die das neue | ||
|
||
Geschäftsjahr betreffen (Mieten, Versicherungen etc.) | ||
– Noch nicht erhaltene Erträge, welche das alte Geschäftsjahr betreffen | ||
Vorräte | ||
Warenvorräte | ||
Zählen und auflisten sämtlicher sich am Bilanzstichtag in der Unternehmung | ||
befindenden Vorräte | ||
Angefangene Ar- | ||
Auflisten geleistete Arbeitsstunden, bezogenen Fremdleistungen und | ||
|
||
|
||
beiten/Nicht fakt. | ||
Materialwerte (pro Auftrag) | ||
|
||
Dienstleistungen | ||
Bewertung am Bilanzstichtag | ||
|
||
– Handelswaren | ||
Höchstens zum Einstandspreis (dem ursprünglich bezahlten Preis) der Waren, | ||
bei sinkenden Preisen zum Tageswert | ||
|
||
– Rohmaterial | ||
Höchstens zum Einstandspreis (dem bezahlten Preis) des Rohmaterials | ||
(unverarbeitete Materialien), bei sinkenden Preisen zum Tageswert | ||
|
||
– Hilfs-/ | ||
|
||
|
||
Betriebsmaterial | ||
Zum Beispiel Verpackungsmaterial, Heizungsmaterial etc. höchstens zum | ||
Einstandspreis der Waren, bei sinkenden Preisen zum Tageswert | ||
|
||
– Halb- und | ||
|
||
|
||
Fertigfabrikate | ||
Materialwerte und eingesetzte (noch nicht bewertete) Arbeitsstunden | ||
Fortsetzung Rückseite | ||
Checkliste Unterlagen für den Jahresabschluss | ||
(Fortsetzung) | ||
Kurzfristiges Fremdkapital | ||
Verbindlichkeiten | ||
Auflisten von sämtlichen unbezahlten Rechnungen von Lieferanten und anderen | ||
Leistungserbringern, die das alte Geschäftsjahr betreffen, aber erst im neuen | ||
Geschäftsjahr bezahlt werden (Kopien beilegen) | ||
Passive | ||
Rechnungs | ||
abgrenzung | ||
– Noch ausstehende Rechnungen des alten Geschäftsjahres, welche erst im neuen | ||
|
||
Geschäftsjahr zu erwarten sind, z. B. Lieferantenrechnungen, Telefonrechnungen, | ||
|
||
AHV-Nachzahlungen etc. | ||
– Zu früh erhaltene Erträge, welche bereits das nächste Geschäftsjahr betreffen | ||
– Vorauszahlungen von Kunden | ||
Langfristiges Fremdkapital | ||
Darlehen | ||
Bestandes- und Zinsabrechnungen | ||
Hypotheken | ||
Auszüge, Zinsabrechnungen | ||
Verschiedene Angaben | ||
Personalwesen | ||
|
||
Für die Erarbeitung folgender Dokumente | ||
|
||
| ||
Lohnmeldeformulare | ||
| ||
BVG-Schlussabrechnungen | ||
AHV-Schlussabrechnungen | ||
| ||
Lohnausweise (wenn vorhanden) | ||
| ||
UVG-Schlussabrechnungen | ||
|
||
benötigen wir eine detaillierte Personalliste mit folgenden Angaben: | ||
Name, Vorname, Adresse, neue Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer), Arbeitsort und Abteilung, | ||
Beschäftigungsdauer, Jahresbruttolohn inkl. Provisionen und Gratifikationen | ||
Mehrwertsteuer | ||
Abrechnungsformular | ||
Besonderheiten der Aktiengesellschaft und GmbH (nicht abschliessend) | ||
Angaben | ||
|
||
zum Anhang | ||
Anzahl Mitarbeitende in Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt | ||
Verpflichtungen gegenüber Vorsorgeeinrichtungen | ||
| ||
Eigentumsbeschränkungen auf dem Anlagevermögen (Eigentumsvorbehalte) | ||
| ||
Offene Leasingverbindlichkeiten | ||
| ||
Eventualverbindlichkeiten | ||
| ||
Ausgegebene Obligationsanleihen | ||
| ||
Beteiligungen | ||
| ||
Bürgschaften, Garantieverpflichtungen | ||
| ||
Angaben über eigene Aktien im Besitz der Unternehmung | ||
| ||
Weitere relevante Angaben wie z. Bsp. zu laufenden Gerichtsverfahren u.a. |
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Original file line number | Diff line number | Diff line change |
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@@ -0,0 +1,123 @@ | ||
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||
AGB für SAC-Hütten | ||
|
||
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für SAC-Hütten | ||
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||
1 Anwendungsbereich | ||
|
||
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) basieren auf dem Reglement Hütten und Infrastruk- | ||
tur. Sie gelten für alle Reservationen in den offiziellen SAC-Hütten gemäss Art. 1.3 des Regle- | ||
ments Hütten und Infrastruktur resp. den gelisteten SAC-Hütten auf www.sac-cas.ch. | ||
|
||
|
||
2 Gastaufnahmevertrag und Reservation | ||
|
||
2.1 Der Gastaufnahmevertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der reservierenden | ||
Person (in der Folge Gast genannt) und der/dem verantwortlichen Hüttenwart/in abgeschlossen, in | ||
unbewarteten oder von Sektionsmitgliedern bewarteten Hütten zwischen dem Gast und der hüt- | ||
tenbesitzenden Sektion. | ||
|
||
2.2 Die Reservation von Schlafplätzen und Halbpension wird für beide Seiten verbindlich, wenn sie | ||
mündlich oder schriftlich bestätigt ist. Mit jeder Bestätigung treten die AGB in Kraft. | ||
|
||
2.3 Bei der Reservation von Schlafplätzen über das Online-Hüttenreservations-System (OHRS) | ||
kann die Angabe der Kreditkartendaten verlangt werden. | ||
|
||
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||
3. Vorauszahlung / Anzahlung | ||
|
||
3.1 Jede/r Hüttenwart/in ist berechtigt, zur Sicherstellung der Reservation eine Vorauszahlung / | ||
Anzahlung zu verlangen. Die maximale Höhe der Vorauszahlung / Anzahlung kann dem Gegen- | ||
wert der gesamten reservierten Dienstleistung entsprechen. Die Zahlung muss bis zum ver- | ||
einbarten Datum überwiesen sein, ansonsten gilt die Reservation als nicht bestätigt. Eine Rück- | ||
zahlung erfolgt nur bei termingerechtem Vertragsrücktritt gemäss den Annullationsbedingungen. | ||
|
||
3.2 Für offiziell ausgeschriebene Sektionstouren werden keine Vorauszahlungen erhoben. Die | ||
Sektionen verpflichten sich, für allfällige Entschädigungen gemäss den Annullationsbedingungen | ||
einzustehen. | ||
|
||
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||
4. Annullationsbedingungen / No-show-Gebühr | ||
|
||
4.1 Annullationen, Änderungen und Verschiebungen von Reservationen sind bis spätestens 2 Ta- | ||
ge vor der reservierten Übernachtung bis um 18.00 Uhr über das OHRS oder telefonisch kostenlos | ||
möglich. | ||
|
||
4.2 Für nicht oder zu spät gemeldete Annullationen und Verschiebungen von Reservationen oder | ||
Änderungen der Personenanzahl ist der/die Hüttenwart/in berechtigt, die No-show-Gebühr der hin- | ||
terlegten Kreditkarte zu belasten bzw. in Rechnung zu stellen. | ||
Die maximale Höhe der No-show-Gebühr kann dem Gegenwert der gesamten reservierten und | ||
nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung (Übernachtung und Halbpension) entsprechen. Die | ||
No-show-Gebühr ist sowohl bei der Reservationsanfrage als auch bei der Reservationsbestätigung | ||
gegenüber dem Gast klar zu kommunizieren. | ||
|
||
4.3 Die No-show-Gebühr gemäss Art. 4.2 entfällt, wenn der Gast schriftlich mittels Belegen nach- | ||
weist, dass die Beanspruchung der reservierten Dienstleistung wegen Wetterereignissen (bestätig- | ||
te Unwetterwarnung von MeteoSchweiz bzw. Bestätigung der Erhöhung der Lawinengefahrenstufe | ||
gegenüber dem Vortag im Lawinenbulletin des SLF) für besagte Route und besagten Tag verun- | ||
möglicht wurde. Der/die Hüttenwart/in ist bis 18.00 Uhr am Vorabend der reservierten Übernach- | ||
tung darüber zu informieren. | ||
|
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|
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||
AGB für SAC-Hütten | ||
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||
4.4 Art. 4.1, 4.2 und 4.3 gelten auch bei vorzeitiger Abreise. | ||
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||
5. Rücktritt durch den/die Hüttenwart/in | ||
Der/die Hüttenwart/in kann unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten: | ||
Höhere Gewalt oder andere vom/von der Hüttenwart/in nicht vertretbare Umstände. | ||
Gast verstösst während seines Aufenthalts markant gegen die Hüttenordnung des SAC; | ||
Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes ist gesetzeswidrig. | ||
Bei einem Rücktritt des/der Hüttenwart/in aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein | ||
Anspruch auf Schadenersatz. Die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt im Rahmen | ||
der Annullationsbedingungen grundsätzlich geschuldet, ausser bei höherer Gewalt. | ||
|
||
6. Ausweispflicht | ||
|
||
6.1 Ermässigte Übernachtungstarife für Mitglieder des SAC und von Organisation mit Gegenrecht | ||
werden nur gegen gültigen Ausweis gewährt. | ||
|
||
6.2 Gratisübernachtungen für Bergführer in Ausübung ihres Berufs werden nur gegen Vorlage des | ||
gültigen IVBV-Ausweises und des Mitgliederausweises des SAC oder einer Organisation mit Ge- | ||
genrecht gewährt. | ||
|
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|
||
7. Zahlung | ||
|
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7.1 Übernachtungs- und Konsumationskosten sind spätestens am Abreisetag zu bezahlen. Die | ||
Zahlung mit Kreditkarte, elektronischen Zahlungsmitteln oder Fremdwährungen ist nur nach Ver- | ||
fügbarkeit und vorgängiger Bestätigung möglich. | ||
|
||
7.2 In nicht bewarteten SAC-Hütten sind die Übernachtungskosten in bar in den dafür bezeichne- | ||
ten Kassen oder mittels Banküberweisung innert 10 Tagen zu begleichen. | ||
|
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||
8. Haftungsausschluss | ||
|
||
Sämtliche schriftlichen und mündlichen Auskünfte von Hüttenwart/innen (z.B. über Tourenverhält- | ||
nisse, Lawinen- und Wettersituation, Routenwahl etc.) werden mit grösstmöglicher Sorgfalt und | ||
nach bestem Wissen und Gewissen sowie aus Erfahrung erteilt. Die Hüttenwart/innen übernehmen | ||
jedoch keine Gewähr dafür. Alle Entscheide betreffend Touren, Routen etc. liegen in der Verant- | ||
wortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenwart/innen und des SAC für Schäden jeglicher | ||
Art, die sich für den Gast aus der Verwendung dieser Auskünfte ergeben könnten, ist ausgeschlos- | ||
sen. | ||
|
||
|
||
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand | ||
|
||
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten unterstehen Schweizerischem Recht. Ge- | ||
richtsstand ist die Standortgemeinde der Hütte. | ||
|
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für SAC-Hütten wurden von der Abgeordnetenversamm- | ||
lung am 29. August 2020 verabschiedet und treten 1. November 2020 in Kraft. |
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@@ -0,0 +1,129 @@ | ||
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | ||
des Bundes für Dienstleistungsaufträge | ||
|
||
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1. | ||
Geltungsbereich | ||
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von | ||
Verträgen über Dienstleistungen (ausgenommen Baudienstleistungen). | ||
1.2 Mit der Einreichung des Angebots gelten sie vom Anbieter als akzeptiert. | ||
1.3 Änderungen oder Ergänzungen müssen von der Auftraggeberin schriftlich bestätigt wer- | ||
den. | ||
|
||
2. | ||
Angebot | ||
2.1 Das Angebot einschliesslich Demonstration erfolgt unentgeltlich, sofern in der Offer- | ||
tanfrage nichts anderes vermerkt ist. | ||
2.2 Der Anbieter reicht das Angebot gestützt auf die Offertanfrage ein. Es steht ihm frei, zu- | ||
sätzlich Varianten einzureichen. | ||
2.3 Das Angebot ist während drei Monaten seit Einreichung verbindlich. | ||
|
||
3. | ||
Vergütung | ||
3.1 Der Anbieter erbringt die Leistungen zu Festpreisen oder nach Aufwand mit oberer Be- | ||
grenzung der Vergütung (Kostendach). Er gibt in seinem Angebot die Kostenarten und | ||
Kostensätze bekannt. | ||
3.2 Die Vergütung gilt alle Leistungen ab, die zur gehörigen Vertragserfüllung notwendig | ||
sind. Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere alle Nebenkosten wie Spesen, | ||
Sekretariatsleistungen, alle Sozialleistungen und andere Entschädigungsleistungen für | ||
Krankheit, Invalidität und Todesfall sowie öffentliche Abgaben. Die Teuerung wird nur | ||
nach besonderer schriftlicher Vereinbarung berücksichtigt. | ||
3.3 Die Vergütung wird gemäss Zahlungsplan fällig. Sie richtet sich nach Arbeitsfortschritt | ||
und aufgelaufenem Aufwand. Der Anbieter macht sie bei Fälligkeit mit Rechnung gel- | ||
tend. Die Auftraggeberin leistet fällige Zahlungen innerhalb von dreissig Tagen nach Er- | ||
halt der Rechnung. | ||
|
||
4. | ||
Ausführung | ||
4.1 Der Anbieter verpflichtet sich zu einer sachkundigen und sorgfältigen Vertragserfüllung. | ||
4.2 Vertragsänderungen oder Vertragsergänzungen erfolgen schriftlich. | ||
4.3 Der Anbieter informiert die Auftraggeberin regelmässig über den Fortschritt der Arbeiten | ||
und zeigt ihr sofort schriftlich alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung | ||
beeinträchtigen. Der Auftraggeberin steht jederzeit ein Kontroll- und Auskunftsrecht über | ||
alle Teile des Auftrags zu. | ||
4.4 Der Anbieter erfüllt den Auftrag grundsätzlich persönlich und darf die Auftraggeberin Drit- | ||
ten gegenüber nicht verpflichten. | ||
4.5 Er setzt nur sorgfältig ausgewählte und gut ausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen | ||
ein. Er beachtet dabei insbesondere das Interesse der Auftraggeberin an Kontinuität. Er | ||
ersetzt auf Verlangen der Auftraggeberin innert nützlicher Frist Mitarbeiter und Mitarbei- | ||
terinnen, welche nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen oder sonst wie | ||
die Vertragserfüllung beeinträchtigen. | ||
|
||
5. | ||
Schutzrechte | ||
5.1 Alle bei der Vertragserfüllung (Erbringung der Dienstleistung) entstandenen Schutzrechte | ||
des geistigen Eigentums gehören der Auftraggeberin. | ||
|
||
|
||
5.2 Der Anbieter verpflichtet sich, Forderungen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten | ||
unverzüglich abzuwehren und sämtliche Kosten inbegriffen Schadenersatzleistungen, | ||
welche der Auftraggeberin daraus entstehen, zu übernehmen. | ||
5.3 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über solche Forderungen | ||
in Kenntnis zu setzen und ihm alle zu ihrer Abwehr dienlichen Unterlagen zur Verfügung | ||
zu stellen, soweit nicht Geheimhaltungsgründe entgegenstehen. | ||
|
||
6. | ||
Wahrung der Vertraulichkeit | ||
6.1 Die Vertragsparteien behandeln alle Tatsachen vertraulich, die weder offenkundig noch | ||
allgemein zugänglich sind. Die Vertraulichkeit ist schon vor Beginn des Vertragsab- | ||
schlusses zu wahren und bleibt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. | ||
Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten. | ||
6.2 Will der Anbieter mit diesem Vertragsverhältnis werben oder darüber publizieren, bedarf | ||
er der schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. | ||
|
||
7. | ||
Verzug | ||
7.1 Der Anbieter kommt bei Nichteinhalten der in der Vertragsurkunde als verzugsbegrün- | ||
dend vereinbarten Termine (Verfalltagsgeschäfte) ohne weiteres in Verzug, in den übri- | ||
gen Fällen nach Mahnung unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist. | ||
7.2 Wird bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, kann die Auftraggeberin unter schriftlicher | ||
Mitteilung an den Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Die bis zur Vertragsauflösung er- | ||
brachten Leistungen sind zu vergüten. | ||
7.3 Kommt der Anbieter in Verzug, so schuldet er eine Konventionalstrafe in der Höhe von | ||
1‰ der Vergütung pro Verspätungstag, höchstens aber 10% der gesamten Vergütung. | ||
7.4 Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Anbieter nicht von seinen vertraglichen | ||
Verpflichtungen. In Fällen höherer Gewalt ist keine Konventionalstrafe geschuldet. | ||
|
||
8. | ||
Gewährleistung | ||
8.1 Der Anbieter haftet für getreue und sorgfältige Ausführung und garantiert, dass seine | ||
Leistungen den vertraglichen Bedingungen und Spezifikationen sowie dem aktuellen | ||
Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. | ||
8.2 Er haftet für Schäden, den seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Ausübung ihrer Ver- | ||
richtungen verursachen. | ||
|
||
9. | ||
Widerruf und Kündigung | ||
9.1 Der Auftrag kann von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich widerrufen oder gekündigt | ||
werden. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen sind abzugelten. | ||
9.2 Schadenersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit bleiben vorbehalten. Aus- | ||
geschlossen ist der Ersatz entgangenen Gewinns. | ||
|
||
10. Abtretung und Verpfändung | ||
Die dem Anbieter aus dem vorliegenden Vertrag zustehenden Forderungen dürfen ohne | ||
schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin weder abgetreten noch verpfändet werden. | ||
|
||
11. Verfahrensgrundsätze | ||
11.1 Für Leistungen in der Schweiz hält der Anbieter für seine Arbeitnehmer und Arbeitneh- | ||
merinnen die Arbeitsschutzbestimmung und Arbeitsbedingungen am Ort der Leistung | ||
ein. Er gewährleistet die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohn- | ||
gleichheit. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalar- | ||
beitsverträge, wo diese fehlen die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedin- | ||
gungen. | ||
|
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11.2 Hält der Anbieter die Verfahrensgrundsätze nicht ein, so schuldet er eine Konventional- | ||
strafe. Sie beträgt 10% der Vertragssumme, mindestens 3’000 Franken, aber höchstens | ||
100’000 Franken. | ||
|
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12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand | ||
12.1 Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär die Be- | ||
stimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. | ||
12.2 Gerichtsstand ist Bern, sofern vertraglich nichts anders vereinbart wurde. | ||
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BKB 01.03.2001 | ||
Herausgegeben von der Beschaffungskommission des Bundes (BBL) | ||
Holzikofenweg 36, 3003 Bern | ||
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