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Änderung Artikel 6 Absatz 5: Jedes Vereinsorgan kann sich ohne entspr… #16

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Wird von zwei Fünftel der Mitglieder die Einberufung der VV gefordert, so muss der Vorstand sie innerhalb von 14~Tagen schriftlich einberufen.

Die VV ist das oberste Beschlussorgan des SJR. Sie legt Richtlinien der Arbeit fest, entlastet den Vorstand und wählt den Vorstand nach §~26~BGB, evtl. den erweiterten Vorstand und 2~Revisor/innen. Die Vollversammlung kann sich im Rahmen dieser Satzung eine Geschäftsordnung geben.
Die Vollversammlung ist das oberste Beschlussorgan des Vereins. Sie legt die Richtlinien der Arbeit fest, entlastet und wählt den Vorstand nach §~26~BGB sowie zwei Revisoren.

Die VV ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß eingeladen wurde und mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sollte eine satzungsgemäß eingeladene VV nicht beschlussfähig sein, so kann der Vorstand fristgemäß eine zweite VV schriftlich einberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig; hierauf ist in der Einladung besonders hinzuweisen.

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