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Änderung Artikel 7 Absatz 1: Schatzmeister klingt schöner. #24

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Anträge zur VV können vom Vorstand und den Mitgliedern eingebracht werden. Die Anträge der Mitglieder müssen zwei Wochen vor der VV schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Tagesordnungspunkte, die aus der VV heraus eingebracht werden, bedürfen der Zustimmung von einem Drittel der anwesenden Stimmberechtigten, wenn sie behandelt werden sollen.

\Clause{title=Der Vorstand}
Der Vorstand im Sinne des §~26~BGB setzt sich zusammen aus der/dem Vorsitzenden, einen bis drei stellvertretenden Vorsitzenden und der/dem Kassenwart/in. Ein Maximum ist anzustreben. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Sinne des §~26~BGB. Hierzu sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam berechtigt.
Der Vorstand im Sinne des §~26~BGB setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, einen bis drei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Ein Maximum ist anzustreben. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Sinne des §~26~BGB. Hierzu sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam berechtigt. Bezüglich der politischen Außenvertretung ist jedes Vorstandsmitglied einzeln vertretungsberechtigt.

Der Vorstand wird von der Vollversammlung für eine zweijährige Amtsperiode gewählt. Bei Ausscheiden von Mitgliedern aus dem Vorstand kann auf der nächsten Vollversammlung nachgewählt werden. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl eines Vorstandes im Amt.

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