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Änderung Artikel 7 Absatz 5: Entfernt. Ist bereits in Artikel 6 Absat… #26

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Alle Vorstandsmitglieder sollten aus unterschiedlichen Mitgliedern gewählt werden. Maximal dürfen zwei Vorstandsmitglieder aus einem Mitglied kommen.

Der Vorstand beruft die Vollversammlungen ein, ist für die Tagesordnung verantwortlich, bearbeitet die laufenden Aufgaben und führt die Geschäfte des Stadtjugendringes nach Maßgabe der Vollversammlung.

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung. Im Rahmen dieser Geschäftsordnung wird die Aufgabenteilung festgelegt. Die Vorstandssitzungen sind für die Mitgliedsverbände öffentlich. Auf Verlangen eines Vorstandsmitglieds kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über die Ergebnisse der Vorstandssitzung wird Protokoll geführt.

Der Vorstand ist gehalten, bei Verträgen, die den Verein länger als ein Jahr binden, Kreditaufnahmen aller Art, außerplanmäßigen Aufwendungen, die ohne entsprechende zusätzliche Einnahmen mehr als 10\% des Jahresetats ausmachen, sich durch Fachleute beraten zu lassen. Das Ergebnis solcher Beratungen ist schriftlich festzuhalten.
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