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vonMitzscha edited this page Mar 17, 2022 · 12 revisions

Begriffserklärung

Der Begriff des Setzers meint bei Handschriften und Kopien von Handschriften diejenige Person, welche eine Note bzw. welche die Vorlage einer Kopie angefertigt hat. Es ist nicht die Person gemeint, welche den zugrunde liegenden Notensatz verfasst hat.

Regeln zur Erfassung des Setzers

Da der Setzer nicht in allen Archivalien genannt wird, gelten folgende Regeln für das Feld Setzer in der Datenbank:

I. Handschriften

  1. Ist der bzw. sind die Setzer nicht explizit auf einer der Archivalien eines Werkes genannt und gibt es auch keine erkennbaren Kürzel, so ist der Wert des Feldes Kruzianer.
  2. Ist auf mindestens einer Archivalie, jedoch nicht auf allen betreffenden Archivalien eines Werkes ein lesbares Signum/Kürzel des Setzers, ist in das Feld Kruzianer (mehrere) zu schreiben. In diesem Fall sollte, wenn ein Verfassungsdatum oder -jahr angeben ist in den Chorlisten des Kreuzschularchives abgeglichen werden, ob sich das Kürzel auflösen lässt. Es gilt dann für die Aufschlüsselung von Namen und Kürzeln:
    1. Die Aufschlüsselung von Namen und Kürzeln erfolgt im Feld Bemerkungen nach Namen und Kürzel:<br>.

    2. Falls eindeutig ist, in welcher Reihenfolge die Buchstaben eines Kürzels zu lesen sind, so sind diese in dieser Reihenfolge in Anführungszeichen ("...") anzugeben.

    3. Falls §I.2.ii nicht zutrifft, so ist das erkennbare Kürzel oder Monogramm mit Worten zu beschreiben.

    4. Falls das Kürzel eindeutig aufzulösen ist, so ist der vollständige Name des Verfassers direkt nach den Anführungszeichen in eckigen Klammern anzugeben.

    5. Falls §I.2.iv nicht zutrifft, jedoch trotzdem eine Vermutung besteht, wer der Setzer ist, so ist der vermutete vollständige Name wie bei §I.2.iv anzugeben, wobei innerhalb der Klammer vor den Namen vermutl. gesetzt wird.

    6. [Dieser Absatz wird z.Zt. überprüft.]
      Falls ein Kürzel mehrmals vorhanden ist, ist auch dies anzugeben, indem hinter dem Kürzel oder, falls vorhanden, hinter der Auflösung des Kürzels zuerst (x, dann die Anzahl der Archivalien des Werkes mit dem genannten Kürzel und abschließend ) gesetzt wird.

    7. Falls mehrere Setzer angegeben werden, so sind diese durch <br> zu trennen.

    8. Falls statt eines Kürzels der ganze Name ausgeschrieben wurde und dieser in den Kruzianerlisten gefunden werden kann, so ist der Name ohne Anführungszeichen anzugeben.

  3. Sind zwischen verschiedenen Archivalien des selben Werkes eindeutige Unterschiede zu erkennen so gilt als Feldwert ebenfalls Kruzianer (mehrere), auch wenn keine Kürzel darauf zu erkennen sind.

Ein Beispiel:

Spaltenname Inhalt
Setzer Kruzianer (mehrere)
Bemerkungen Namen und Kürzel:<br>- "Huhle"[Gottfried Huhle]<br>- "S.A."[vermutl. Siegfried Anger]

II. Kopien von Handschriften

  1. Es gelten für Kopien von Handschriften grundsätzlich die selben Verfahren und Regeln wie unter §I beschrieben.
  2. Gegensätzlich zu §I.2.i erfolgt die Aufschlüsselung direkt im Feld Setzer, da angenommen wird, dass es sich um einen einzigen Setzer handelt.
  3. Falls eindeutige Unterschiede oder verschiedene Kürzel auf den Kopien zu erkennen sind, so findet §II.2 keine Anwendung.

III. Drucke

  1. Da Drucke von einem Verlag oder einer anderweitigen Institution verlegt werden, kann angenommen werden, dass der Setzer unbekannt ist. Das Feld ist bei Drucken also in jedem Fall auf NULL zu setzen.