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Vernehmlassung 2021/61: Änderung der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe (VEleS)

Dieses Repository dient der Diskussion der eidgenössischen Vernehmlassung 2021/61 zur Teilrevision der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS).

Die Diskussion ist offen für alle, die an einem konstruktiven Dialog zum Thema interessiert sind. Der Gegenstand der Diskussion ist die vorliegende Vernehmlassung mit ihren Verordnungen und dem Anhang. Es geht also nicht darum, ob E-Voting gut oder schlecht ist - da sind wir selbst im Kernteam unterschiedlicher Meinung - sondern ob die vorgeschlagene Regulierung hinreichend und adäquat ist - und da glauben wir zu einer gemeinsamen Position zu kommen. Diese gemeinsame Position wollen wir dann auch als Vernehmlassungsantwort zurückgeben.

Status der Diskussion

Wir publizieren regelmässig Statusmeldungen, respektive einen Newsletter:

Trägerschaft und Ziel

  • Kernteam : Christian Killer (@christiankiller), Melchior Limacher (@melchl), Simon Studer (@studersi), Christian Folini (@dune73)
  • Modus : Wir diskutieren die Vorlagen und erarbeiten eine gemeinsame Antwort. Dies wird ein finaler Text sein. Er wird kolletiv geschrieben und verbessert als ob es sich um Src Code handeln würde.

Zugang zur laufenden Diskussion

Allgemeine Infos zum Vernehmlassungsverfahren

Worum geht es?

Hierarchie der Rechtstexte und Zuständigkeit

Name Zuständigkeit
Bundesverfassung Volk
Gesetz über die politischen Rechte Parlament
Verordnung über die politischen Rechte (VPR) - Vorlage 1 Bundesrat
Verordnung über Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VEleS) - Vorlage 2 Bundeskanzlei
Technische und administrative Anforderungen an die elektronische Stimmabgabe (Anhang zur VEleS) - Vorlage 2 Bundeskanzlei

In diesem Vernehmlassungsverfahren geht es um die mit Vorlage 1 respektive Vorlage 2 bezeichneten Verordnungen sowie den Anhang zur Vorlage 2. Der Bundesrat wird die Vorlage 1 auf Vorschlag der Bundeskanzlei verabschieden und die Vorlage 2 wird der Bundeskanzler selbst in Kraft setzen. Beide Vorlagen gehen nach der Vernehmlassung also nicht mehr ins Parlament. Zwar können die zuständigen Kommissionen der beiden Parlamentskammern jederzeit Auskunft verlangen, sie haben aber nur das Recht angehört zu werden.

Das bedeutet: Das Vernehmlassungsverfahren ist das einzige demokratische Mittel der Allgemeinheit, um auf diese beide Verordnungen Einfluss zu nehmen.

Ziel der Diskussion

Wir haben uns deshalb entschieden, diese Chance zu ergreifen und als AdHoc-Interessengemeinschaft zusammen eine Anwort zu verfassen.

Wir fangen mit einer Analyse der Vorlagen und der Unterlagen an, werden die Erkenntnisse breit dokumentieren und hoffen so weitere Personen zu einer Mitarbeit zu motivieren. Ziel wäre es bis Anfang August einen ausgewogenen Antworttext zu schreiben und ihn von möglichst vielen Personen mitunterzeichnen zu lassen.

Vorgeschichte und Grundlagen der überarbeiteten Vorlagen

Nach dem Ausstieg des Systemanbieters Genf und dem einstweiligen Stop des E-Voting Systems der Post im Jahr 2019 hat der Bundesrat die Bundeskanzlei und die Kantone beauftragt, eine Neuausrichtung des Versuchsbetriebs E-Voting zu konzipieren. Damit verband der Bundesrat gemäss dem Bericht zu den beiden vorliegenden Vorlagen vier Ziele:

  • Weiterentwicklung der Systeme
  • Wirksame Kontrolle und Aufsicht
  • Stärkung der Transparenz und des Vertrauens
  • Stärkere Vernetzung mit der Wissenschaft

Der Steuerungsausschuss Vote électronique (SA VE) schuf eine Unterarbeitsgruppe "Neuausrichtung und Wiederaufnahme der Versuche" und betraute sie mit der Ausarbeitung von Massnahmen, sowie deren Etappierung.

Die Unterarbeitsgruppe arbeitete mit 23 in- und ausländischen Expertinnen und Experten aus Informatik, Kryptografie und Politikwissenschaften zusammen. Dies geschah in einem breit angelegten Dialog. Der Dialog wurde von Christian Folini (siehe oben) moderiert und umfasste zwei grosse Teile:

  • Fragebogen mit rund 60 Fragen
  • Diskussion von rund 50 strittigen Fragen auf einer Online-Plattform

Die Zusammenfassung der Antworten der Fragebögen und die gemeinsame Antwort zu den auf der Online-Plattform diskutierten Fragen wurden publiziert (Expertenbericht). Sie sind weiter unten verlinkt.

Ferner wurde im Anschluss an den Expertenbericht auch ein Schlussbericht des Steuerungsausschusses zum Expertendialog und der Neuausrichtung publiziert.

Auf dieser Grundlage überarbeitete die Bundeskanzlei im Winter 2021 die beiden Vorlagen und den Anhang für die Vernehmlassung, die am 28.4.2021 startete. Sequenzdiagramm Entstehung Vorlage

Weitere Dokumente

Expertendialog 2020

Zur Zeit aktive Verordnungen

Gesuche um Akteneinsicht

Gesuch von Christian Killer (@christiankiller) via E-Mail eingereicht am 17. Mai um 22:59. Die Bundeskanzlei (BK) hat das Gesuch am 19. Mai 2021 bestätigt und einen Teil der angeforderten Dokumente, namentlich die Dialoge mit der Wissenschaft, wie hier unten verlinkt, am 20. Mai um 17:03 zugestellt.

Weitere Unterlagen der Bundeskanzlei

Weitere Unterlagen und Veröffentlichungen lassen sich über die Webseite der Bundeskanzlei relativ bequem erreichen. Namentlich die chronologische Auflistung der Medienmitteilung ergibt einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten des Bundes im Bereich E-Voting.

Daneben ist der Überblick über die Berichte und Studien im Auftrag der Bundeskanzlei auch recht ergiebig.

Weitere Links zu E-Voting Systemen in der Schweiz

Es gibt grundsätzlich zwei Systeme die in der Schweiz noch aktiv entwickelt werden:

Die Issues im Gitlab der Schweizer Post sind spannend, ein paar Fragen und Antworten dort helfen beim Verständnis des Systems. Es sind auch Berichte von Thomas Haines und Carsten Schürmann in den Issues angehängt.

Lesenswert auf Seiten von OpenCHVote ist die CHVote Protocol Specification, welche kontinuierlich aktualisiert wird, aber auch Background zum Schweizer Use-Case, sowie zur Verordnung liefert.