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Unterlagen zur Förderung des Lasercutter mit dem Förderprogramm der anstiftung für Offene Werkstätten

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Förderrichtlinien für Offene Werkstätten

Förderanträge können ausschließlichvon gemeinnützigen Einrichtungen gestellt werden und sind mit einer Kurzbeschreibung des Vorhabens zu versehen. Sie werden von der anstiftung zeitnah und unbürokratisch bearbeitet. Die anstiftung fördert in Offenen Werkstätten produktives, gemeinschaftliches Tätig sein.

1. Mindestinhalt des Projektantrags

Der Antrag ist formlos und muss mindestens Angaben des Projektträgers über Ziele, Inhalt, Maßnahmen, Kosten-und Zeitplanung sowie die 22-stellige IBAN-Bankverbindung des antragstellenden Trägers enthalten. Die Projektbeschreibung sollte drei DIN A4-Seiten nicht überschreiten (bitte ohne Fotos!). Eine finanzielle Unterstützung erfolgt nur an Träger, die ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.

Die Projektträger müssen eine sachgerechte, wirtschaftliche und zweckentsprechende Verwendung der Mittel gewährleisten. Die Antragsunterlagen sind ausschließlich per E-Mail einzureichenund müssen eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids enthalten.

2. Förderfähige Kosten

Förderfähig sind Sachkosten wie beispielsweise

  • Geräte und Maschinen, Werkzeuge und vergleichbare Anschaffungen
  • Material für handwerkliche Aktivitäten oder Baumaßnahmen
  • Reisekostenzuschüsse zu Vernetzungstreffen, Workshops und Tagungen der anstiftung sowie für den Austausch und die Beratung der Projekte untereinander

Nicht förderfähig sind u.a.

  • der Erwerb von Grundstücken oder Immobilien
  • extern vergebene Bauvorhabenund Dienstleistungen
  • Personal-und Betriebskosten.

3. Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird in Form nicht rückzahlbarer Zuwendungen geleistet. Alle zur Erfüllung des Zuwendungszwecks erworbenen Gegenstände sind für diesen Zweck zu verwenden. Immobile Investitionen (z.B. Ausbau eines Werkstatt-Raums) müssen gemäß dem Förderzweckmindestens fünf Jahre lang genutzt werden. Die Gegenstände sind zu inventarisieren. Die Projektträger dürfen die erworbenen Gegenstände nur mit Zustimmung der anstiftung verkaufen oder einer anderen Verwendung zuführen.

4. Abrechnung und Mitteilungspflicht des Projektträgers

Unmittelbar nach Erhalt des Förderbetrags schickt der Verein der anstiftung eine Zuwendungsbestätigung zu. Die zweckentsprechende Mittelverwendung ist durch einen kurzen Sachbericht nachzuweisen. Die Belege verbleiben beim Projektträger. Im Sachbericht ist darzustellen, welche Maßnahmen durchgeführt und welche Erfolge erzielt wurden.

5. Öffentlichkeitsarbeit

Die anstiftung freut sich, wenn das Projekt bzw. der Projektträger in seiner Presse-und Öffentlichkeitsarbeit sowie auf der eigenen Website auf die Förderung mit Logo und Schriftzug der anstiftung hinweist.


Abgerufen am 30. Dezember 2020

Lizenzierung

Die Unterlagen zur Beantragung dieser Förderung sind unter der CC0 1.0 Universell Public Domain Dedication lizenziert.

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