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v0.11.3
Geändert
- Abschließen einer Abrechnung mit Fehlern nur nach Rückfrage (#319). Meldet die Abrechnung oder die Heizkostenabrechnung einen Fehler (etwa sich überschneidende Mietverhältnisse oder vereinbarte Anteile über 100 %), nennt der Dialog beim Abschließen jeden Fehler mit „Hier beheben →“ und schließt erst mit „Trotzdem abschließen“ ab. Fehlt zugleich eine Rechnung des Versorgers, steht beides in einem Dialog. Ändert sich zwischen Rückfrage und Bestätigung etwas an den Fehlern, oder entsteht einer erst mit der Schätzung, fragt Mietfuchs erneut. Warnungen und Hinweise fragen nicht nach. Die Prüfung macht der Server, ein Fenster von vor dem Update schließt deshalb nicht mehr still ab, sondern meldet die Fehler.
Behoben
- Vorauszahlung und Miete im Einzugs- und Auszugsmonat (#311): Beginnt oder endet ein Mietverhältnis im Lauf eines Monats, setzt Mietfuchs Vorauszahlung, Heizvorauszahlung, Kaltmiete und Pauschale dieses Monats jetzt anteilig nach Kalendertagen an, in der Abrechnung wie im Mietkonto. Vorher zählte ein Monat nur, wenn das Mietverhältnis am Monatsersten bestand: Bei 150 € Vorauszahlung und Einzug am 15.03. fehlten dem Mieter 82,26 €, bei Auszug am 15.06. wurden ihm 75,00 € zu viel gutgeschrieben. Das Mietkonto führte im Einzugsmonat kein Soll und im Auszugsmonat das volle, und die Abrechnung meldete dann einen Rückstand, den es nicht gab. Anteilig nach Kalendertagen ist eine Auslegung von Mietfuchs; ein neuer Hinweis „Vorauszahlung im angebrochenen Monat“ nennt den angesetzten Betrag, und die Abrechnung nennt ihn dem Mieter. Was ändert sich an bestehenden Daten: Offene Abrechnungen mit Ein- oder Auszug außerhalb des Monatsersten bzw. -letzten ändern sich; prüfen Sie sie. Abgeschlossene Abrechnungen bleiben, wie sie versendet wurden; die Abweichung zeigt Mietfuchs je Mieter an. Hat der Mieter im angebrochenen Monat anders gezahlt, tragen Sie die gezahlte Summe in der Abrechnung bei „abzüglich geleisteter Vorauszahlungen“ mit „✎ anpassen“ ein.
- Erklärungen zur Vorauszahlung berichtigt (#313): Die Steuerübersicht schrieb, die Abrechnung stelle die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen ein; sie setzt die vereinbarten an, oder den mit „✎ anpassen“ erfassten Betrag. Lexikon und Anleitung „Mieterwechsel und Leerstand im Jahr“ nennen jetzt, dass gegen das tatsächlich Gezahlte abgerechnet wird.
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