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@github-actions github-actions released this 01 Nov 06:01
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ef2fb37

Hinweis für Mac-Nutzer (Safari): Safari druckt die Abrechnung ohne eigenes Briefpapier; Mietfuchs zeigt dann einen Hinweis. Für Briefpapier drucken Sie bitte aus Chrome, Edge oder Firefox. „Seite x von y“ erscheint nur in Chrome und Edge. Schalten Sie im Druckdialog „Kopf- und Fußzeilen drucken“ aus, sonst setzt der Browser Adresse und Datum an den Rand.

Wichtig beim Update

  • Steuer, Zehn-Tage-Regel: Wer das Vorjahr mit Mietfuchs bis 0.13 erklärt hat, hatte eine Ende Dezember gezahlte Januarmiete dort schon angegeben; der Hinweis zum Jahreswechsel des Folgejahres nennt den Betrag. Lassen Sie die Erklärung des Vorjahres dann mit Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt berichtigen (#312).
  • Jahr der Zahlung: Wer seit 0.12 den Abrechnungszeitraum oder die Heizperiode gewechselt hat, prüft bitte das Jahr der Zahlung von Positionen ohne Zahlungsdatum. Lag der Wechsel in den letzten zwölf Monaten, steht im Verlauf, welches Jahr vorher galt (#478).
  • Mietkonto: Bei Rückständen, Teilzahlungen oder vorausbezahlten Monaten zeigt das Mietkonto andere Monate als offen als bisher, denn es rechnet jetzt fortlaufend ab Beginn des Mietverhältnisses (#281). Zahlt ein Mieter per Dauerauftrag Ende des Monats für den Folgemonat, gilt schon seine erste erfasste Zahlung für den Folgemonat.
  • Neu unter Windows: Mietfuchs gibt es im Microsoft Store. Wer bisher die heruntergeladene Datei nutzt, nimmt seinen Bestand per Backup und Wiederherstellen mit (#500).

Hinzugefügt

  • Belege von Hand erfassen: „Von Hand erfassen“ steht an jedem Beleg unter „Ohne Position“ im Eingang, auch ohne KI (dann als erster Weg), und an jedem gespeicherten, nicht ausgewerteten Beleg in Eingang und Kosten. Es öffnet das Kostenformular mit dem Beleg: oben Vorschau und „Beleg in neuem Tab öffnen“, die Kostenart aus dem Dateinamen gelb als Vorschlag (nennt der Name keine oder mehrere, bleibt sie leer und wird abgefragt; Straßennamen zählen nicht). Nennt man einen Rechnungssteller, den es im Vorjahr gab, lassen sich Kostenart, Beschreibung und Umlageschlüssel von dort übernehmen, nie der Betrag. Nach „Anlegen“ hängt der Beleg an der Position, „Zum Eingang“ führt zurück (#490, #487).
  • Kostenformular: Feld „Rechnungsdatum“ am angehängten Beleg; ein korrigiertes Datum gilt auch für die KI-Auswertung desselben Belegs. Legen Sie eine neue Position an und hat der Beleg noch kein Datum, liest Mietfuchs es aus dem Text einer PDF, ohne KI, und setzt es als gelb markierten Vorschlag ein; gespeichert wird es nur, wenn Sie es stehen lassen oder bestätigen. Das Jahr der Zahlung einer Heizposition richtet sich erst nach einem bestätigten Datum. Beträge liest Mietfuchs dabei nicht (#487).
  • Mietfuchs im Microsoft Store für Windows (x64 und ARM64): installieren und aktualisieren über den Store, gestartet wird aus dem Startmenü ohne Konsolenfenster, beendet über „Mietfuchs beenden“ in der Seitenleiste. Die Daten liegen in %USERPROFILE%\Mietfuchs und bleiben bei einer Deinstallation erhalten. Wer bisher die heruntergeladene Datei nutzt, nimmt seinen Bestand per Backup und Wiederherstellen mit (#500).
  • Steuer: Das Zugeflossene steht nach Zeilen der Anlage V (Mieten ohne Umlagen, Umlagen, Abrechnung, Mieten für frühere Jahre, Angehörige), aufgeteilt nach der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge; neu im Steuer-ZIP Einnahmen.csv (#312).
  • Mietkonto: An einer Zahlung lässt sich der Monat laut Verwendungszweck eintragen (#281).
  • Steuer: Größeren Erhaltungsaufwand auf zwei bis fünf Jahre verteilen (§ 82b EStDV), an der Kostenposition gewählt, mit den Zeilen 57 bis 72 (#262). Die Steuerübersicht zieht je Jahr den Anteil ab, ohne den privaten Teil, und nennt die Voraussetzungen; das Steuer-ZIP führt die Spalte „verteilt“. Endet die Verteilung vorzeitig (verkauft, verschenkt, vererbt oder Vermietung beendet, § 82b Abs. 2 EStDV), tragen Sie das Jahr in den Stammdaten beim Objekt ein; dann zieht die Steuerübersicht dort den ganzen Rest ab. Eine Rechnung, die auf Abrechnungszeiträume in verschiedenen Kalenderjahren aufgeteilt ist, lässt sich erst mit dem Datum oder einem gemeinsamen Jahr der Zahlung verteilen; sonst begänne jeder Teil seine Verteilung in einem anderen Jahr. Ein Wechsel des Abrechnungszeitraums lässt Beginn und Jahre einer Verteilung stehen.
  • Kostenart „Entnahme Erhaltungsrücklage“: zählt im Jahr, in dem die Gemeinschaft das Geld ausgibt, in eigener Gruppe „Erhaltungsaufwand“ (#96). Statt eines Zahlungsdatums gibt es das Jahr, in dem die Gemeinschaft bezahlt hat; die Steuerübersicht nennt die Zeilen 55 und 56 der Anlage V und weist auf Positionen „Nicht umlagefähig“ hin, die nach einer Entnahme aussehen, sowie auf eine Sonderumlage mit dem Datum der eigenen Zahlung.
  • Kopf der Anlage V: Am Objekt lassen sich das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid und die Daten zu Kauf und Bau eintragen, am Mietverhältnis „An Angehörige zu Wohnzwecken vermietet“; die Steuerübersicht zeigt sie mit den Zeilen 6, 7 und 10 und weist in den drei Jahren nach dem Eigentumsübergang und im Jahr danach auf die Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten hin (BMF-Schreiben vom 26.01.2026), mit neuem Lexikonbegriff (#96).
  • Steuer: Mit mehreren Objekten steht unten auf der Seite eine Gesamtsicht „Alle Objekte“: je Objekt Einnahmen (Zeile 32), abziehbare Werbungskosten, privater Teil und Überschuss mit der laufenden Nummer der Anlage V, dazu die Summe zur Kontrolle und ein Sprung in das Objekt. Ein Objekt ohne Einnahmen und Werbungskosten steht ohne Nummer da, eine leer stehende Wohnung mit Werbungskosten bekommt eine (#96).

Geändert

  • „Von Hand erfassen“ an einem gespeicherten, nicht ausgewerteten Beleg führt nicht mehr zur Karte des Belegs auf der Seite Belege, sondern ins Kostenformular; auf der Seite Kosten ohne Seitenwechsel, gehört der Beleg einem anderen Objekt oder Jahr, erst dorthin (#490).
  • Steuer: Ende Dezember gezahlte Januarmiete zählt im Folgejahr (Zehn-Tage-Regel, § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG), wenn die Miete zu Beginn des Monats fällig ist; die Einnahmen und der Überschuss der Steuerübersicht folgen der Summe der Zeilen. Der Hinweis zum Jahreswechsel steht nur noch mit Betrag; bei Mietverhältnissen, die schon am 01.09.2001 bestanden, nennt er den Betrag mit Vorbehalt. Wer das Vorjahr mit Mietfuchs bis 0.13 erklärt hat, hatte eine Ende Dezember gezahlte Januarmiete dort schon angegeben; der Hinweis zum Jahreswechsel des Folgejahres nennt den Betrag. Lassen Sie die Erklärung des Vorjahres dann mit Ihrem Steuerberater oder beim Finanzamt berichtigen (#312). Das gilt auch für einen Dauerauftrag zum Monatsende: Liegt die erste erfasste Mietzahlung eines Mietverhältnisses in den letzten zehn Tagen eines Monats, lief es schon und zahlt es in den ersten zehn Tagen des Folgemonats nicht, führt das Mietkonto ab dem Folgemonat, und die Zahlung gilt als dessen Miete. Vorher galt der Monat der Zahlung als offen, jede Zahlung deckte den laufenden statt des folgenden Monats, und nach dem Auszug stand ein Rückstand da.
  • Hilfe & Begriffe beginnt mit einer Suche: Treffer erscheinen beim Tippen, getrennt nach Anleitungen und Begriffen und mit der Fundstelle; darunter stehen die Anleitungen als Kacheln in drei Gruppen und die Begriffe nach Themen (#488).
  • Eine Anleitung in „Hilfe & Begriffe“ ist eine eigene Ansicht mit Inhaltsleiste und Schritten als Karten; nach „Zu Kosten →“ und ähnlichen Sprüngen zeigt die Zielseite unten den Schritt mit „Nächster Schritt“ und „Zurück zur Anleitung“ (#488).
  • Scheitert die KI an einem Beleg (etwa weil Ollama nicht läuft), steht er im Eingang der Seite Belege und auf der Seite Kosten als „Gespeichert, nicht ausgewertet“ da, mit dem Grund in einem Satz, „Von Hand erfassen“ und „Erneut versuchen“, das keine Kopie des Belegs mehr anlegt; ebenso beim Auslesen von Lieferantenrechnung und Messdienstabrechnung in den Heizkosten (#487).
  • Aufklappen einheitlich: Alles, was sich aufklappen lässt, trägt denselben Pfeil davor (▸ zu, ▾ offen), und Knöpfe nennen, was der nächste Klick tut, etwa „Mehr dazu“ und aufgeklappt „Weniger“ oder „Rechenweg schließen“.
  • Schnellerfassung und Belegordner sind eine Seite „Belege“ mit den Ansichten „Eingang“ und „Ordner“ (#490). Im Eingang legen Sie den ganzen Stapel ab, Rechnungen und Zählerfotos gemischt; mit KI wertet Mietfuchs jeden Beleg aus, mit „Nur ablegen, ohne Auswertung“ oder ohne erreichbare KI speichert er ihn nur. Darunter stehen „Wird ausgewertet“, „Zu prüfen“ (Auswertungen mit dem Beleg daneben, Zählerstände) und „Ohne Position“, der frühere Posteingang: Dort wertet „Per KI auswerten“ ohne Seitenwechsel aus, und „Weiter prüfen“ springt zur Auswertung und hebt sie hervor. Die Auswertung läuft weiter, wenn Sie die Seite, das Objekt oder den Zeitraum wechseln, und auch die Seite Kosten zeigt sie; hält Mietfuchs eine Rechnung für ein Zählerfoto, wertet „Als Rechnung auswerten“ sie neu aus. Die Suche im Ordner durchsucht alle Objekte und Jahre und nennt beides am Treffer. Ein Wechsel zwischen Eingang und Ordner verliert keine Eingabe. Die Seitenleiste öffnet die zuletzt benutzte Ansicht, „Erfassen“ in der unteren Leiste am Handy den Eingang. Andere Dateien als PDF und Bild nennt jetzt jede Ablage, auch die der Seite Kosten, und die Rückfrage beim Löschen sagt richtig, dass der Beleg in den Papierkorb geht und sich im Verlauf zurückholen lässt.
  • Mietkonto rechnet fortlaufend ab Beginn des Mietverhältnisses: Ein Rückstand aus dem Vorjahr steht als Übertrag da, eine im Dezember gezahlte Januarmiete deckt den Januar. Zahlungen werden nach § 366 BGB verteilt: zuerst die offenen Vorauszahlungen, dann die Miete, jeweils die ältesten zuerst. Bei Rückständen, Teilzahlungen oder vorausbezahlten Monaten zeigt das Mietkonto deshalb andere Monate als offen als bisher. Das Mietkonto beginnt im Monat der ersten Mietzahlung, die Sie im Objekt erfasst haben (frühestens mit dem Mietbeginn); frühere Monate gelten als nicht erfasst und nicht als Rückstand. Nicht gezahlte Vorauszahlungen eines abgerechneten Zeitraums stehen gesondert als „nicht mehr einzeln einforderbar“ und zählen nicht zum Rückstand (#281).
  • Hinweis „Rückstand im Mietkonto“ in der Abrechnung nennt jetzt den nicht gezahlten Betrag der Vorauszahlungen und den Betrag für „abzüglich geleisteter Vorauszahlungen“; ist nur Kaltmiete offen, entfällt er. Abgeschlossene Abrechnungen bleiben unverändert (#281).
  • Die Ordner im ZIP „Belege für die Steuer“ folgen der Reihenfolge der Steuerübersicht; wegen der neuen Gruppe „Erhaltungsaufwand“ zählen sie deshalb ab „Verwaltung & Instandhaltung“ eine Nummer weiter.
  • Aufgeteilte Rechnungen sind jetzt eine Rechnung (#455): Reicht der Leistungszeitraum einer Rechnung über mehrere Abrechnungszeiträume, stehen weiter Teile je Zeitraum da, aber jeder Teil verweist auf seine Rechnung. Beim Update bekommen bestehende Teile, die eindeutig zusammengehören, diese Kennung von selbst, auch die aus einem eingespielten Backup und auch, wenn der Beleg nur an einem Teil hängt; der Beleg gilt dann für die ganze Rechnung. Eine zweimal mit „Aufteilen und speichern“ erfasste Rechnung bleibt dabei zwei Rechnungen, und der Hinweis auf doppelte Positionen meldet sie weiter; nur wenn das Objekt einmal den Abrechnungszeitraum gewechselt hat und die beiden Fassungen allein im Betrag abweichen, werden sie eine (prüfen Sie dann in der Kostenliste, ob „Rechnung gesamt …“ die doppelte Summe nennt). Keine Zahl ändert sich, auch keine abgeschlossene Abrechnung.
    • In der Kostenliste steht unter einem Teil „Teil von 2 · Rechnung gesamt …“. Die Belegabdeckung im Ordner der Seite Belege, Cockpit und Belegmappe zählt die Rechnung einmal und belegt, sobald ein Teil den Beleg trägt, auch einer in einem anderen Zeitraum; die Belegkopien der Abrechnung nehmen den Beleg der Rechnung mit.
    • Im ZIP „Belege für die Steuer“ nennt ein Teil ohne eigenen Beleg in Übersicht.csv den Beleg seiner Rechnung statt „kein Beleg“, und die Datei liegt im ZIP, auch wenn der Teil mit dem Beleg in einem anderen Steuerjahr steht (#469). Kein Betrag ändert sich.
    • Der Hinweis auf doppelte Positionen zählt je Rechnung: Zwei Teile derselben Rechnung gelten nicht als Doppelung, und ein Teil heißt nicht „ohne Beleg“, wenn die Rechnung anderswo belegt ist. Ist eine aufgeteilte Rechnung beteiligt, rät er, sie nur ganz zu löschen, mit den Teilen in anderen Zeiträumen, und nie, ihren Betrag auf den der Rechnung zu setzen. Zwei Rechnungen, deren Leistungszeiträume sich nicht überschneiden, gelten nicht als Doppelung.
    • „Betrag prüfen“ im Ordner der Seite Belege bietet bei einem Teil kein Feld für den Betrag des Belegs an, denn der Teil trägt nur den Anteil seines Zeitraums; der Betrag wird im Formular geprüft.
    • An einem Teil ändern Sie weder Kostenart noch Einzelbeträge noch Betriebsstrom; die Meldung nennt den Weg (alle Teile löschen und neu erfassen, oder je Abrechnungszeitraum eine Position). Bei der Belegbuchung wird ein Teil nur geöffnet, nicht verknüpft; der Hinweis sagt, die Zeile zu verwerfen, wenn der Teil stimmt. Lösen Sie eine früher verknüpfte Zeile an einem Teil, behält der Teil seinen Betrag; bisher stand danach die ganze Rechnung an ihm.
  • Ein Jahr der Zahlung ist jetzt auch in einem Abrechnungszeitraum im Kalenderjahr möglich, etwa für eine Rechnung für 2025, die Sie 2026 bezahlt haben; das Kostenformular zeigt ein solches Jahr an. Es darf in derselben Spanne liegen wie ein Zahlungsdatum (ein Jahr vor dem Beginn bis drei Jahre nach dem Ende des Zeitraums); außerhalb fragt Mietfuchs nach, statt abzulehnen (#478).

Behoben

  • Verlauf: „Rückgängig“ und der Rücksprung scheiterten mit „Diesen Datensatz gibt es schon“, wenn vorher etwas unverändert erneut gespeichert worden war (etwa die Antwort zu einer fehlenden Zwischenablesung oder ein Mietverhältnis) und dieselbe Tabelle eine gelöschte Zeile zurückbekommen sollte; ebenso nach dem Löschen eines Belegs, wenn danach ein von Hand in den Ordner gelegter Beleg bearbeitet wurde (#494). Das gelingt jetzt auch, wenn der Verlauf schon betroffen war. An den Daten ging nichts verloren.
  • Ein Wechsel des Abrechnungszeitraums oder der Heizperiode überschrieb das angegebene Jahr der Zahlung von Positionen ohne Zahlungsdatum, sobald ein Teil in einen Zeitraum innerhalb eines Kalenderjahres kam; es bleibt jetzt erhalten, und hin und zurück ergibt die ursprünglichen Jahre. Die Vorschau sagt, welche Position danach für die Steuer als verschoben steht (#478). Wer seit 0.12 den Zeitraum gewechselt hat, prüft bitte das Jahr der Zahlung von Positionen ohne Zahlungsdatum. Lag der Wechsel in den letzten zwölf Monaten, steht im Verlauf, welches Jahr vorher galt.
  • Nach mehreren Wechseln des Abrechnungszeitraums stand eine Rechnung mehrfach im selben Zeitraum (#455). Jetzt gibt es eine Zeile je Zeitraum: Ein Anteil, der in einen Zeitraum mit einem Teil derselben Rechnung fällt, kommt zu diesem Teil, wenn beide dasselbe Jahr der Zahlung haben und gleich verteilt werden (ein einzeln berichtigter Schlüssel oder Teilnehmerkreis bleibt eine eigene Zeile); die Vorschau sagt es vorher, und hängt es am gefragten Jahr der Zahlung, sagt sie auch das. Der Zusatz „(anteilig …)“ dieses Teils nennt danach die Tage, die er trägt, in der Vorschau wie in der Abrechnung, und wer den Zeitraum hin und wieder zurück stellt, bekommt bei unveränderter Teilung nach Tagen centgenau die Beträge von vorher (ein einzeln berichtigter Betrag bleibt an seinem Teil). Stehen zwei Teile einer Rechnung mit verschiedenem Jahr der Zahlung im selben Zeitraum, teilt der nächste Wechsel sie getrennt und fragt das Jahr für jeden; vorher bekamen beide das Jahr des ersten, und Werbungskosten wechselten das Steuerjahr. Die Summe je Zeitraum ändert sich dadurch nicht.
  • Kleinere Anzeigepunkte zur aufgeteilten Rechnung (#471): Fasst der Wechsel des Abrechnungszeitraums alle Teile einer Rechnung zu einer Zeile zusammen, die die ganze Rechnung trägt, verliert ihre Beschreibung den Zusatz „(anteilig …)“; die Vorschau nennt die neue Beschreibung. Entsteht das Zusammenfassen erst mit einem anderen als dem vorbelegten Jahr der Zahlung, sagt die Vorschau auch das. Der Hinweis auf doppelte Positionen ist nicht mehr mehrdeutig, wenn mehrere aufgeteilte Rechnungen ohne Beleg beteiligt sind, und „Betrag prüfen“ im Ordner der Seite Belege sagt bei einem alten Teil ohne Verweis auf seine Rechnung, wo die übrigen Teile stehen.
  • Wechsel des Abrechnungszeitraums mit einer Gutschrift im Objekt (#468): Stand irgendeine Kostenposition mit negativem Betrag im Objekt, lehnte jeder Wechsel des Rhythmus ab („mehr abgezogen, als die Rechnung beträgt“), obwohl an der Gutschrift kein Abzug hing. Geprüft werden jetzt nur Stromrechnungen, aus denen ein Abzug für den Betriebsstrom gerechnet ist; ein Abzug über dem Betrag seiner Rechnung wird weiter abgelehnt.
  • Belegkopien zur Abrechnung (#470): Ein Beleg, der nur über eine gebuchte Zeile einer Auswertung an einer Position hängt (etwa die Restrechnung neben dem Abschlag), fehlte in den Anlagen der gedruckten Abrechnung, obwohl der Ordner der Seite Belege, Belegmappe, Cockpit und Steuer-ZIP ihn als verknüpft zählten. Er liegt jetzt bei, jede Datei einmal, auch als Beleg eines anderen Teils einer aufgeteilten Rechnung. Lässt sich die Liste der Belege nicht laden, druckt die Seite wie bisher die Belege der Positionen.
  • Verlauf: Die Rückfrage vor „Rückgängig“ sagt bei einem Eintrag mit mehreren Änderungen jetzt „Zurückgenommen werden 4 Änderungen“ statt „Zurückgenommen wird 4 Änderungen“.
  • Heizkosten: Die Rückfrage „Die Probe geht nicht auf“ beim Speichern der CO₂-Angaben setzt nach der Probe keinen doppelten Punkt mehr („… auf der Seite Kosten.. Solange …“).
  • Heizkosten, CO₂-Angaben: „Nutzeinheiten laut Abrechnung“ ist mit den Wohnungen an der Heizung vorbelegt. Bisher zählten Wohnungen ohne Wärmeanschluss mit (etwa eine Garage), obwohl die Karte „Heizung“ sie ausnimmt. Ebenso beim Übernehmen aus der Messdienstabrechnung, wenn diese keine Zahl nennt. Gespeicherte Angaben bleiben, wie sie sind; wer die Vorbelegung übernommen hat, prüft die Zahl gegen die Abrechnung des Messdienstes.
  • Mietkonto: Ein Monat mit offenem Betrag öffnet die Zahlung jetzt auch per Tastatur (Tab, Enter) und wird von Vorlesern als „Zahlung erfassen“ angesagt. Bisher ließ er sich nur mit der Maus anklicken.
  • Zählerwechsel: Im Fenster „Neue Ablesung“ der Seite Zähler lässt sich beim Wechsel jetzt das Eichjahr des neuen Zählers eintragen („Neuer Zähler geeicht bis Ende (Jahr)“). Bisher blieb nach dem Wechsel die Warnung „Eichfrist abgelaufen“ des ausgebauten Zählers stehen, bis man das Jahr eigens über „Zähler bearbeiten“ änderte. Leer gelassen bleibt das bisherige Jahr stehen.
  • Abrechnung: Ist kein Name des Vermieters hinterlegt, nennt „Zu prüfen“ (und das Fenster „Drucken“) jetzt „Absender fehlt“ mit Weg in die Einstellungen. Bisher druckte das Anschreiben ohne Absender und ohne Unterschrift, ohne Warnung; eine Anpassung der Vorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB braucht Textform, und dafür muss der Erklärende genannt sein (§ 126b BGB). Gedruckt wird weiterhin.
  • CO₂-Kosten: Sind die Heizkosten einer Anlage nicht mit dem Schlüssel „Einzelbeträge je Mieter (z. B. Messdienst)“ erfasst, sondern etwa nach Wohnfläche oder Verbrauch verteilt, meldete die Probe der CO₂-Angaben „Ihre Positionen: 0,00 €“. Formular und Hinweis nennen jetzt den Grund, die erfassten Positionen mit ihrem Schlüssel und den Weg: die Einzelbeträge laut Messdienst an der Position übernehmen. Gebucht wird wie bisher nichts, solange die Probe nicht aufgeht.

Alle Änderungen: v0.13.1...v0.14.0